Bürgerinformationssystem
Herr Welters vom Planungsbüro Post und Welters trägt zum Sachverhalt vor. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass man von Seiten der Stadt versucht, die bestehende Infrastruktur 1 : 1 zu übernehmen. Nichts desto Trotz sei eine Prüfung der Notwendigkeit im Einzelnen durchzuführen. Auf Nachfrage erklärte er, dass ein Flächenpotenzial für die Errichtung eines Sportplatzes vorhanden sei. Sachkundiger Bürger Boss äußerte, es sei wichtig, dass die zugesicherte Mehrzweckhalle errichtet wird. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt auf Nachfrage aus, dass man von Seiten der Stadt die Beibehaltung eines eigenen Friedhofes befürwortet. Entsprechende Gespräche mit der Kirche würden geführt. Auf die Möglichkeit entstehender Probleme mit Staunässe hingewiesen, entgegnet Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass, sollten solche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sein, entsprechende Regelung im Bebauungsplan aufgenommen werden. Bezüglich des Themas Lärmschutz besteht im Ausschuss weitgehend Einigkeit, dass zurzeit auf Maßnahmen verzichtet wird. Vielmehr soll die „frei Sicht“ auf die Ortslage gewährleistet sein. Beschluss: „ 1. Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange , vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen. 3. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: (12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen - als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) |
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