Bürgerinformationssystem
Einleitend erläutert Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass im heutigen Termin der Flächennutzungsplan zur Diskussion steht. Die Ausgestaltung des Bebauungsplanes bleibt nach wie vor offen. Im Vormerkungsverfahren werden weiterhin Wünsche und Anregungen aufgenommen. Anschließend erläutert Professor Jahnen die Änderungen, die aufgrund der im Beteiligungsverfahren gemachten Anregungen aufgenommen wurden. Entgegen der bisherigen Planung werden die Standorte der Sportanlage und der Regenrückhalteanlage getauscht. Hierdurch wird der Abstand der Sportanlage zur bestehenden Bebauung vergrößert. Schallschutzmaßnahmen, wie sie ursprünglich geplant waren, werden hierdurch entbehrlich. Des Weiteren wird im Flächennutzungsplan auf die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als überlagernde Darstellung der Fläche für die Landwirtschaft am östlichen Ortsrand verzichtet. Weitergehende Ausgleichmaßnahmen sind im Bebauungsplan festzulegen. Weiterhin ist die Fläche für die kirchliche Nutzung auf Anregung der Kirche verkleinert worden. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert auf Nachfrage des sachkundigen Bürgers Pütz, dass es nicht zu einer Reduzierung der durch die Kirche als Gemeinbedarfsfläche in Anspruch genommenen Fläche kommt. Vielmehr sei geplant, eine Teilfläche der Wohnbebauung zukommen zu lassen. Diesbezüglich stehe jedoch die Stellungnahme des Bergbautreibenden aus. Es wird versucht, mit dem Generalvikariat Aachen eine Lösung zu finden. Ratsherr Kehren bittet darum, dass die im Flächennutzungsplanverfahren gemachten Anregungen im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden. Er sieht durch die Zusammenlegung der beiden Ortschaften die Notwendigkeit einer Postfiliale als gegeben an. Er bittet, entsprechend mit der Deutschen Bundespost zu verhandeln. Die aus dem Ausschuss geäußerte Befürchtung, dass es zu Bergschäden kommen kann, da die Umsiedlungsfläche im Bereich des Erkelenzer/Wegberger Bruches liegt, beantwortet Erster Beigeordneter Dr. Gotzen dahingehend, dass von Seiten der Stadt alle rechtlich möglichen Absicherungen in die Planung aufgenommen werden. Laut der vorliegenden Stellungnahmen sei jedoch mit Bergschäden nicht zu rechnen. Entsprechende Anmerkungen der Stellungnahmen werden in die Erläuterung zum Flächennutzungsplan aufgenommen. Anschließend wurden Fragen zum weiteren Verfahrensablauf beantwortet. Beschluss: „1. Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses. 2.
Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen
Geltungsbereiches der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen. 3.
Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath,
Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen - als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) |
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