Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass es nicht Aufgabe der Stadt Erkelenz sein könne, Regelungen zu treffen, die eigentlich durch den für die Sozialleistungen nach dem SGB II zuständigen Bundesgesetzgeber getroffen werden müssten. Es sei geplant, dass ab dem kommenden Jahr mit dem SGB II-Leistungen eine Pauschale in Höhe von 100,00 € zur Beschaffung von Unterrichtsmaterialien gezahlt werden solle. Er weist darauf hin, dass, wenn der Antrag zurückgezogen würde, eine erneute Einbringung des Antrages möglich sei, sollte die Bundesregierung entgegen der bestehenden Planung entscheiden. Ausschussvorsitzende Wolters legt daraufhin den Vorsitz nieder und zieht ihren Antrag zurück. |
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