Bürgerinformationssystem

Auszug - Resolution zur geplanten Änderung des Sparkassengesetzes NRW  

 
 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/902/2008 Resolution zur geplanten Änderung des Sparkassengesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen fragt die Antragsteller, ob sie ihren Antrag erläutern möchten, was jedoch nicht der Fall ist

Bürgermeister Jansen fragt die Antragsteller, ob sie ihren Antrag erläutern möchten, was jedoch nicht der Fall ist.

 

Erster stv. Bürgermeister Clemens merkt an, dass man über die geplante Änderung des Sparkassengesetzes viel gestritten habe. Nun sei es so, dass auch die Vergangenheit bereits gezeigt habe, dass man mit Resolutionen meist nicht viel habe erreichen können. Auch im vorliegenden Fall befürchte er, dass es keinen Erfolg geben könnte. Doch die Hoffnung sterbe bekanntlich zuletzt. Deshalb sei die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, der Beschlussvorlage zuzustimmen – aber auch wegen eines Signals an die Mitarbeiter der Sparkasse.

 

Beschluss:

Beschluss:

 „Der Rat der Stadt Erkelenz verabschiedet hiermit folgende Resolution an die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

 

‚Die Stadt Erkelenz fordert die Landesregierung auf, den im Juni 2008 vom Finanzminister vorgelegten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Sparkassengesetzes zu überarbeiten. Die Stadt Erkelenz schließt sich aus Sorge um die Zukunft der Kreissparkasse Heinsberg und in Sorge um die Gefährdung kommunalen Eigentums der Kritik der Sparkassenverbände von Rheinland und Westfalen sowie der Kommunalen Spitzenverbände an dem vorliegenden Entwurf des Sparkassengesetzes NRW an und unterstützt ausdrücklich den Landrat und die Spitze der Kreissparkasse Heinsberg, die sich ebenfalls kritisch zum Gesetzentwurf geäußert haben.

 

Die Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wird vor allem in den unten aufgeführten besonders wichtigen Punkten als unbedingt notwendig angesehen:

 

1. (§ 7 SpkG-E Trägerschaft und Haftung)

Die Einführung von Trägerkapital wird abgelehnt. Es ist unnötig und gibt keine weiteren Entwicklungschancen für die Sparkassen. Der Begriff ist nicht definiert und gibt daher keine klare Linie zur Steuerung oder Bemessung der Ausschüttungsmöglichkeiten. Die Einführung von Trägerkapital könnte unter den rechtlichen Vorgaben der EU zur Eröffnung von Privatisierungsmöglichkeiten der kommunalen Sparkassen führen.

 

2. (§ 25 SpkG-E Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung)

Die allgemeinen Formulierungen zu den Ausschüttungsbedingungen reichen nicht zur Sicherung einer zukunftsorientierten Entwicklung der Sparkassen, deren Wachstum und deren Bildung von Eigenkapital aus. Die neuen Ausschüttungsregelungen würden eine kurzfristige Orientierung allein an fiskalischen Interessen fördern. Für eine Aufgabe der bisherigen gemeinnützigen Gewinnverwendung gibt es keinen Grund.

 

3. (§ 38 SpkG-E Sparkasse in Trägerschaft des Sparkassen- und Giroverbandes oder der Sparkassenzentralbank)

Auch eine temporäre Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse durch eine privatwirtschaftliche Gesellschaft wird abgelehnt. Die Verfassung der Sparkasse ist, anders als die von Aktiengesellschaften oder privatrechtlichen Unternehmen, nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt und hat damit auch andere Aufgaben übernommen. Daher kann sie nicht mit den Maximen einer privaten Gesellschaftsform alleine geführt werden.

 

 

4. (§ 39 SpkG-E S-Finanzverbund NRW)

Der S-Finanzverbund in der geplanten gesetzlichen Festlegung wird abgelehnt. Mit dieser Regelung wird die Unabhängigkeit des wirtschaftlichen Handelns eingeschränkt. Der hiermit zu schaffende Finanzverbund findet keinen Vergleich in anderen Ländern und verbindet gesetzlich die öffentlich-rechtliche Sparkasse mit der privatrechtlichen Aktiengesellschaft. Die Ausgestaltung der Verpflichtungen eines solchen gesetzlichen Verbundes würde die bisher gültigen freiwilligen Verbund-Vereinbarungen ersetzen und die Eigenständigkeit der kommunalen Sparkassen einschränken.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen