Bürgerinformationssystem
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt mit eigenen Worten sinngemäß nachfolgenden, dem Ausschuss schriftlich vorgelegten, Tatbestand vor: Die Verträge mit der Firma Schönmackers über das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Stadtgebiet Erkelenz, die aus den 90er Jahren datierten, seien zum 31.12.2005 gekündigt worden. Diese Leistungen müssten aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften europaweit ausgeschrieben werden. Da eine erfolgreiche Ausschreibung im Bereich der Abfallentsorgung besondere Marktkenntnisse voraussetze, habe die Verwaltung das Angebot der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes, die Stadt bei der Ausschreibung fachlich zu unterstützen, angenommen. Für die Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung seien ungefähr 3 Monate angesetzt. Parallel zur Ausschreibung sei beabsichtigt, eine neue Abfallsatzung zu erstellen. Die dazugehörige Abfallgebührensatzung solle nach Vorliegen der Gebührenkalkulation unter anderem auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses folgen. Das derzeitige Abfall- und Abfallgebührensystem nach reinem Einwohnermaßstab habe sich in den vergangenen Jahren als nicht mehr praktikabel, aufwendig und nicht ausreichend verursachergerecht erwiesen. Zudem biete dieses System dem Einzelnen gerade im Hinblick auf die bisherige und wieder anstehende Verteuerung der Entsorgung des Restmülls zu wenig Anreiz und Möglichkeiten, durch entsprechendes Sortierverhalten auf seine Müllgebühren Einfluss zu nehmen. Ergänzend zum vorgelegten Sachverhalt stellt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen klar, dass die beabsichtigte Änderung nicht zu einer Verwiegung des Abfalls beim Verursacher führe. Von der Einführung dieses Systems habe man mit Blick auf die dadurch hervorgerufenen Situationen in Nachbarkommunen tunlichst Abstand genommen. Grundlage für die zukünftige Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz seien folgende Eckpunkte: 1. Einführung eines strikt volumenbezogenen Maßstabs Die Umstellung vom Personen- auf den reinen Volumenmaßstab führe künftig zu einer Berechnung der Abfallgebühr nach Gefäßvolumen; ein Wiegen der Behälter solle, wie bereits erwähnt, nicht erfolgen. Hierzu würden künftig Restmüllbehälter verschiedener Größen bei grundsätzlich 14-tägiger Leerung bereitgestellt werden. Vorgesehen seien Restmüllbehälter in den gängigen Größen 40, 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter, so dass eine bedarfs- und verursachergerechtere Gebührenbelastung erreicht werden könne. Die Haushalte würden so früh als möglich zwecks Auswahl einer entsprechenden Tonne angeschrieben. Bei dieser Auswahl dürfe jedoch kein Missverhältnis zwischen der Anzahl der Nutzer und den entsprechenden Gefäßgrößen entstehen, so dass zunächst ein Mindestvolumen pro Person festgesetzt werden müsse. Dieses Mindestvolumen stehe zur Zeit noch nicht fest, werde sich jedoch wahrscheinlich in einer Größenordnung von ca. 20 Litern pro Person bewegen.
Insbesondere aufgrund der Verpflichtung, Restmüll künftig zu verbrennen statt zu deponieren, würden die reinen Entsorgungskosten in diesem Bereich stark ansteigen. Durch das neue Behältersystem erhalte der Bürger die Möglichkeit, seinen Abfall verstärkt zu trennen und durch ein kleineres Abfallgefäß seine Kosten zu reduzieren. 2. Verstärkung des Angebotes von Biotonnen Die Entsorgung von Bioabfall sei wesentlich kostengünstiger als die Entsorgung des Restmülls. Aufgrund dessen solle dem Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, sein Restmüllvolumen durch die Bereitstellung einer wahlweise zur Verfügung zu stellenden gebührenpflichtigen Biotonne zu reduzieren. Hierdurch bestehe für den Einzelnen die Möglichkeit durch intensivere Nutzung das teurere Restmüllvolumen zu reduzieren, indem über die Biotonne nunmehr unter anderem auch gekochte Speisereste pflanzlicher und eventuell auch tierischer Herkunft entsorgt werden könnten. 3. Reduzierung der Anzahl der Grünabfuhren unter Beibehaltung der Selbstanliefermöglichkeiten Bisher sei die Grünabfuhr mit neun Abfuhren jährlich im Verhältnis zum gesamten Kreisgebiet überdurchschnittlich hoch und habe entsprechend aufgrund des hohen Sammlungsaufwandes einen hohen Anteil an Kosten innerhalb des Gebührenhaushalts verursacht, welcher von allen Gebührenpflichtigen zu tragen gewesen sei. Nunmehr sollten nur noch vier Grünabfuhren pro Jahr durchgeführt werden, was den durchschnittlichen Abfuhren bei anderen Kommunen im Kreis Heinsberg entspreche. Dadurch könnten die sehr hohen Sammelkosten im Interesse der Erzielung einer akzeptablen Müllgebühr für den Bürger reduziert werden. Die bisherigen Anlieferungsmöglichkeiten bei städtischen Einrichtungen blieben unverändert und sollten verstärkt genutzt werden. 4. Gestellung kostenloser Windelsäcke in den ersten zwei Jahren nach Geburt Bisher sei jedes dritte und weitere Kind einer Familie von der Abfallgebühr befreit gewesen. Aufgrund des künftigen Wegfalls der personenbezogenen Gebühr solle für die bisherige Kinderermäßigung ein Ersatz geschaffen werden, der junge Familien entlaste. Eine Möglichkeit stelle hier der Windelsack dar, der bei Familien mit Kleinkindern eine Gebührenentlastung bewirke. Die Windelsäcke würden von der Verwaltung in noch festzulegendem Umfang ausgehändigt. In der anschließenden Diskussion bittet Ausschussmitglied RH Mercks die Verwaltung, darauf zu achten, dass bei der Ausschreibung auch die Leistungsfähigkeit der hieran teilnehmenden Firmen durch Vorlage von Referenzen anderer Kommunen geprüft werde, damit sich nicht derartige Probleme, wie sie sich in jüngster Zeit bei der Entsorgung der gelben Tonne darstellten, wiederholen. Außerdem rege er an, in der Ausschreibung Alternativangebote für sechs, oder vielleicht sogar wie bisher neun Grünabfuhren im Jahr abzufragen, um anschließend anhand der Kostenrelationen im Ausschuss beschließen zu lassen, wie viele Abfuhren tatsächlich durchgeführt werden sollten. Ausschussmitglied Herr Sauerborn regt an, bei einer Reduzierung der Anzahl der Haussammlungen im Grünbereich, die Öffnungszeiten insbesondere am Bauhof Erkelenz im Herbst zu erweitern und dafür zur Kostenkompensierung im Sommer zu reduzieren. Ausschussmitglied RH Stolzenberger fragt nach, ob die Gestellung von Windelsäcken nicht auch für schwerst pflegebedürftige Bürger möglich sei. Ausschussmitglied RH Schmitz bittet um Mitteilung, welche Möglichkeiten der einzelne Bürger nach Schließung der Deponie Rothenbach habe, außergewöhnlich anfallenden Restmüll durch Selbstanlieferung zu beseitigen. Zu den Wortmeldungen erklärt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen, dass die aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung der gelben Tonne nicht städtischen Ursprungs seien, da die Ausschreibung für diesen Bereich durch die hierfür zuständige Firma Duales System Deutschland erfolgt sei. Im Übrigen werde man sicherlich anstreben, eine leistungsfähige Entsorgungsfirma für das Stadtgebiet Erkelenz zu gewinnen. Die Abfrage von Alternativangeboten hinsichtlich der Anzahl von Grünabfuhren sei denkbar. Dies müsse aber mit der beratenden Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes geklärt werden Aufgrund der neuen Elektronikschrottverordnung seien die Kommunen angehalten, gegebenenfalls für das Aufstellen von Sammelcontainern Stellflächen vorzuhalten. Diese Möglichkeit biete das Bauhofgelände Erkelenz nicht, so dass bei Überlegungen für die Standortbestimmung ebenfalls darüber nachgedacht werden könne, auch die Grüncontainer für die Selbstanlieferer aus dem Bauhofgelände auszulagern. Sobald hierzu eine endgültige Lösung gefunden sei, werde man zu einem späteren Zeitpunkt noch über Öffnungszeiten diskutieren können. Eine Ausweitung der Bezugsgruppen für Windelsäcke sei deshalb nicht vorgesehen, da dies zu unüberschaubaren Kostenbelastungen führe, die wie bei den vorgesehenen Baby-Windel-Säcken aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt werden müssten. Zudem würden die Nachteile, die diese Gruppen hätten, bereits in vielerlei Hinsicht staatlicherseits durch finanzielle Förderung (z. B. Pflegegeld) ausgeglichen. Hinsichtlich der künftigen Selbstanliefermöglichkeit für Restmüll werde die Verwaltung nach Rückfrage beim Kreis sobald als möglich berichten. Anmerkung: Laut Rückfrage beim Kreis Heinsberg wird nach offizieller Schließung der Deponie Wassenberg-Rothenbach am 31.05.2005 dort weiterhin eine kleine Anlage für die Anlieferung von gemischten Siedlungsabfällen bis 1 Kubikmeter pro Anlieferung als Umschlagplatz betrieben. Anschließend kommt es zu folgendem Beschluss: Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den im Tatbestand genannten Eckpunkten eine neue Abfall- und Abfallgebührensatzung zu erarbeiten und diese als Grundlage für die europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgung zu verwenden. Dem Rat der Stadt Erkelenz sind in seiner Sitzung am 06.04.2005 die für die Ausschreibung der Abfallentsorgung dienenden Ausschreibungsunterlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig - als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) |
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