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Dem Ausschuss war mit der Einladung zur Sitzung im Vorfeld der Entwurf über die neue Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit folgender Tatbestandsdarstellung zur Einsichtnahme vorgelegt worden. 1. Anpassung der Straßenreinigungssatzung In dem neuen Entwurf der Straßenreinigungssatzung wurden unter anderem entstandene Unklarheiten in Bezug auf die Ausgestaltung der Reinigungspflichten bereinigt. Im Folgenden werden sämtliche Änderungen im Vergleich zur alten Satzung erläutert: § 1 Straßenreinigungssatzung In § 1 Absatz 1 werden zusätzlich gemeinsame Rad- und Gehwege nach § 41 Absatz 2 StVO in den zu reinigenden Bereich aufgenommen. Dies war bisher zwar so gewollt, jedoch nicht ausdrücklich normiert. § 2 Straßenreinigungssatzung Das bisher der Satzung anhängende Straßenverzeichnis wird in Form eines Negativkataloges direkt in § 2 Absatz 2 aufgenommen. Hier sind nunmehr ausschließlich diejenigen Straßen aufgezählt, in denen die Stadt Erkelenz die Fahrbahnreinigung vornimmt. Die Reinigung aller Gehwege und der restlichen Fahrbahnen der nicht in diesem Straßenkatalog bezeichneten Straßen bzw. Straßenteile wird wie bisher den Anliegern übertragen. Diese Änderungen sind rein formaler Natur und stellen inhaltlich keine Änderung zur bisherigen Regelung dar. Das bisher als Anlage zur Straßenreinigungssatzung notwendige Straßenverzeichnis entfällt. Die ständige Notwendigkeit der Überarbeitung des Straßenverzeichnisses der von den Anliegern zu reinigenden Straßen ist nicht mehr gegeben. § 3 Straßenreinigungssatzung Der § 3 Absatz 1 erfährt eine rein grammatische Änderung. Inhaltlich ergibt sich kein Unterschied zur bisherigen Regelung. In § 3 Absatz 2 werden die Anlieger von Fußgängerzonen und Straßen ohne separaten Fußgängerweg nunmehr ausdrücklich verpflichtet, Gehstreifen für Fußgänger von Schnee und Glätte freizuhalten. Dies war bisher zwar beabsichtigt, jedoch nicht ausdrücklich in der Satzung normiert. § 3 Absatz 5 regelt die Zeiten, in denen der Winterdienst gewährleistet werden muss. Mit den Änderungen in § 3 wird eine klarere inhaltliche Regelung des Umfanges des Winterdienstes garantiert. Es wird nunmehr klar zwischen der Säuberung im Sommer (Absatz 1) und dem Winterdienst (Absatz 2 bis 5) unterschieden. Eine inhaltliche Änderung hat die Vorschrift nur insofern erfahren, als dass nun auch für Anlieger von Fußgängerzonen und solcher Straßen, die über keinen separaten Gehweg verfügen, eine klare Regelung getroffen wird. § 9 Straßenreinigungssatzung Der bisherige Verweis auf § 5 Straßenreinigungsgesetz NRW ist wegen dessen Aufhebung nicht mehr möglich. Hier wird nunmehr auf die Regelungen des OWiG hingewiesen. Eine Ahndung etwaiger Verstöße gegen die Satzungen nach dem OWiG ist problemlos möglich und auch vom NRW Städte- und Gemeindebund so vorgesehen. 2. Überarbeitung
der Straßen, die von der Straßen gereinigt werden. Die Bestimmung der Straßen,
die von der Stadt gereinigt werden, wird im Ausschuss zur Diskussion gestellt. Bezugnehmend
auf den vorbezeichneten Tatbestand weist Erster Beigeordneter Dr. Gotzen noch
mal darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf der neuen Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung im Interesse einer besseren Verständlichkeit für den Bürger
inhaltlich überarbeitet worden sei. Dabei habe man die neue Satzung dem Muster
des Städte- und Gemeindebundes angepasst. Hervorgehoben
werden müsse auch, dass die neue Satzung keine Gebührenänderung beinhalte. Die
seinerzeit von RH Felmin sowie vom Bezirksausschuss Erkelenz an die Verwaltung
herangetragene Anregung, eine Unzumutbarkeitsregelung in die Satzung
einzuarbeiten, sei bereits durch das Verzeichnis der Straßen, deren Fahrbahn
von der Stadt selbst gereinigt würden, berücksichtigt. Eine weitergehende
Regelung, die darauf abzielen würde, Anlieger aus persönlichen Gründen von der
Reinigungspflicht zu befreien, sei wegen der sich hieraus ergebenden
unübersehbaren Kosten für die Stadt Erkelenz abzulehnen gewesen. Zudem sei die
Prüfung der persönlichen Unzumutbarkeit für die Stadt kaum, nur mit erheblichem
Verwaltungsaufwand, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich. Beschluss: „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügten Fassung der 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ Abstimmungsergebnis: (einstimmig - als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) |
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