Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender RH Simon trägt dem Ausschuss vor, dass gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzlichen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten seien. Die Verpflichtung sei vom Vorsitzenden des Ausschuss vorzunehmen. Die Verpflichteten hätten ihrerseits eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen. Anschließend
verliest Ausschussvorsitzender RH Simon den Wortlaut der
Verpflichtungserklärung. Die anwesenden Sachkundigen Bürger sprechen die
Verpflichtungsformel nach. |
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