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Auszug - Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/004/2005 Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt Beteiligt:Sozialamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender RH Simon trägt dem Ausschuss vor, dass gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit

Ausschussvorsitzender RH Simon trägt dem Ausschuss vor, dass gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzlichen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten seien. Die Verpflichtung sei vom Vorsitzenden des Ausschuss vorzunehmen. Die Verpflichteten hätten ihrerseits eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen.

 

Anschließend verliest Ausschussvorsitzender RH Simon den Wortlaut der Verpflichtungserklärung. Die anwesenden Sachkundigen Bürger sprechen die Verpflichtungsformel nach.

 

 

Beschluss: