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Vorlage - A 30/004/2005  

 
 
Betreff: Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt Beteiligt:Sozialamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Entscheidung
01.03.2005 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) werden die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.