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Auszug - Gewährung eines weiteren Investitionszuschusses an die KulturGmbH der Stadt Erkelenz zum Bau der Stadthalle  

 
 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/099/2008 Gewährung eines weiteren Investitionszuschusses an die KulturGmbH der Stadt Erkelenz zum Bau der Stadthalle
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Wolters trägt vor, dass man fraktionsintern noch einmal über die Sache diskutiert habe und sie bittet die Verwaltung, noch einmal die Hintergründe für die Mehrkosten darzulegen

Fraktionsvorsitzende Wolters trägt vor, dass man fraktionsintern noch einmal über die Sache diskutiert habe und sie bittet die Verwaltung, noch einmal die Hintergründe für die Mehrkosten darzulegen.

 

Bürgermeister Jansen führt hierzu nochmals – wie im Hauptausschuss bereits erfolgt – aus.

 

Fraktionsvorsitzender Frings trägt vor, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde.

Beschluss:

Beschluss:

„Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00 € im Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden insgesamt 2,4 Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gewährt.

 

Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind daher im Haushaltplan 2009 einzustellen.

 

Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls 600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 233.000 € durch Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto M 16010001 6811000 – nicht eingeplante investive Abschläge nach dem Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In Höhe von 367.000 € ist die Deckung gemäß § 83 Abs. 3 GO NW im folgenden Jahr gewährleistet.“

Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen