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Beschluss: „1. Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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