Bürgerinformationssystem
Beschluss: „Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||