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Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 21.06.2006 erstmals für das Kindergartenjahr 2006/2007 die Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und bei der Tagespflege in einer Satzung festgelegt habe. Mit dem Kinderbildungsgesetz solle die Qualität der Erziehung, Betreuung und Bildung der Kinder ab dem frühen Kindesalter verbessert werden. Außerdem solle mehr Flexibilität beim Einsatz von Mitteln geschaffen und die Möglichkeit eröffnet werden, die Angebote der Kindertageseinrichtungen an sich verändernde Betreuungsbedarfe, insbesondere auch für Kinder unter 3 Jahren, anzupassen. Durch das Kinderbildungsgesetz werde das System der Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder von der bisherigen pauschalierten Gruppenförderung auf kindbezogene Pauschalen umgestellt. Dabei gehe das Gesetz in Weiterführung der bisher geltenden Regelung bei der Betriebskostenfinanzierung von einem Elternbeitragsaufkommen von fiktiv 19 % aus. Liege das Elternbeitragsaufkommen unter 19 %, seien die ausfallenden Elternbeiträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auszugleichen. In der Stadt Erkelenz werde derzeit ein Elternbeitragsaufkommen von ca. 16,4 % erreicht. Bei der Festlegung sei eine soziale Staffelung vorgesehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sei zu berücksichtigen. Da die Anforderungen an die Betreuungszeiten gestiegen seien, sollten die Elternbeiträge in der Weise gestaffelt werden, dass für möglichst viele Kinder 35 Stunden Betreuungszeit gebucht werden könne. Den fünf im Kreis Heinsberg vertretenen Jugendämtern sei es gelungen, einen einheitlichen Vorschlag zur Elternbeitragstabelle zu erarbeiten und abzustimmen. Zukünftig solle es unterschiedliche Beiträge für die Betreuung von Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt und von Kindern unter 2 Jahren geben. Es werde davon ausgegangen, dass bei Kindern unter 2 Jahren ein erheblich höherer Betreuungsaufwand notwendig sei. Weiterhin sei kreisweit die Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 15.000 € Jahreseinkommen angeboten worden. In den oberen Einkommensbereichen seien zwei zusätzliche Einkommensgruppen, die bisherige Höchstgrenze habe bei 61.000,-- € Jahreseinkommen gelegen, gebildet worden. Die Geschwisterregelung werde beibehalten, d. h. besuchten mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung, werde nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Die Elternbeiträge würden zeitgleich mit den Kindpauschalen um jährlich 1,5 % angehoben, erstmalig zum Kindergartenjahr 2009/2010. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
den Rat): „Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte geänderte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz“ zu beschließen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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