Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen informiert darüber, dass der Landtag des Landes NRW am 25.10.2007 das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)“ beschlossen habe. Dieses Gesetz trete am 01.08.2007 in Kraft und löse damit das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK) ab. Das neue KiBiz solle insbesondere - die individuelle frühe Förderung von Kindern verbessern, - neue Möglichkeiten der frühen Sprachförderung eröffnen, - den Ausbau von Plätzen für die unter 3-jährigen Kinder vorantreiben, - das Familienzentrum als Partner für die Eltern gesetzlich verankern, - dem Bedarf der Eltern nach mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten gerecht werden. Zusätzlich sehe das Kinderbildungsgesetz auch eine grundlegende Veränderung der Finanzierungsstruktur der Einrichtungen vor. Die Landesförderung sei bisher nach dem GTK auf der Basis von gruppenorientierten Pauschalbeträgen erfolgt. Nach dem KiBiz setze sich die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aus den Kindpauschalen, den zusätzlichen Zuschüssen des Landes und den einzelnen Möglichkeiten der Spitzabrechnung zusammen. Die Kindpauschalen würden sich nach den Gruppenformen, wie sie im Gesetz dargestellt werden, und den Betreuungszeiten, die, je nach Angebot der Träger, von den Eltern individuell gewählt werden könnten, berechnet. Das Kinderbildungsgesetzt sehe 3 Gruppenformen mit je 3 zeitlich unterschiedlichen Betreuungsumfängen vor: Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Innerhalb dieser 3 Gruppenformen könnten die Eltern zwischen 3 Buchungskontingenten – 25, 35 und 45 Betreuungsstunden wöchentlich – wählen. Das Land erwarte bis zum 15.03.2008 vom örtlichen Jugendhilfeträger eine verbindliche Mitteilung zum Betreuungsbedarf der Kinder, die ab dem 01.08.2008 eine Kindertageseinrichtung besuchen. Anfang Dezember 2007 habe die Verwaltung des Jugendamtes zunächst den tatsächlichen derzeitigen Betreuungsaufwand in allen 22 Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz abgefragt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung sei auf der Basis dieses Abfrageergebnisses für jede Kindertageseinrichtung individuell eine Gruppenform nach dem Kinderbildungsgesetz gebildet worden. Nachdem den freien Trägern das Ergebnis vorgestellt worden sei, seien sie gebeten worden, bis zum 15.01.2008 die Gruppenformen nach dem KiBiz festzulegen. Unter Berücksichtigung des von den Trägern erwarteten Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2008/2009 würden voraussichtlich folgende Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz vorgehalten:
Die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes sähen vor: - Beschlussfassung zu den neuen Elternbeiträgen durch das Kinderbildungsgesetz (siehe TOP 6) - Rückmeldung der verbindlichen Buchungszeiten der Eltern bis zum 15.02.2008 - Weiterleitung der verbindlichen Gruppenformen und Buchungszeiten der Eltern am das Landesjugendamt bis zum 15.03.2008 - Abschluss der Betreuungsverträge mit den Eltern Die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes werde bis zum 31.07.2008 sicherlich nicht abgeschlossen sein, z. B. würden Weiterentwicklungen im Bereich der personellen Besetzung der Tageseinrichtungen zu erwarten sein. Antworten auf diese und andere Fragen würden von Durchführungsregelungen erwartet. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.08 zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||