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Auszug - Bericht über die Umsetzung des "Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)"  

 
 
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 51/066/2008 Bericht über die Umsetzung des "Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert darüber, dass der Landtag des Landes NRW am 25.10.2007 das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)“ beschlossen habe. Dieses Gesetz trete am 01.08.2007 in Kraft und löse damit das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK) ab.

 

Das neue KiBiz solle insbesondere

 

-           die individuelle frühe Förderung von Kindern verbessern,

-           neue Möglichkeiten der frühen Sprachförderung eröffnen,

-           den Ausbau von Plätzen für die unter 3-jährigen Kinder vorantreiben,

-           das Familienzentrum als Partner für die Eltern gesetzlich verankern,

-           dem Bedarf der Eltern nach mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten gerecht werden.

 

Zusätzlich sehe das Kinderbildungsgesetz auch eine grundlegende Veränderung der Finanzierungsstruktur der Einrichtungen vor.

 

Die Landesförderung sei bisher nach dem GTK auf der Basis von gruppenorientierten Pauschalbeträgen erfolgt. Nach dem KiBiz setze sich die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aus den Kindpauschalen, den zusätzlichen Zuschüssen des Landes und den einzelnen Möglichkeiten der Spitzabrechnung zusammen. Die Kindpauschalen würden sich nach den Gruppenformen, wie sie im Gesetz dargestellt werden, und den Betreuungszeiten, die, je nach Angebot der Träger, von den Eltern individuell gewählt werden könnten, berechnet.

Das Kinderbildungsgesetzt sehe 3 Gruppenformen mit je 3 zeitlich unterschiedlichen Betreuungsumfängen vor:

 

 

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

 

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

a

20 Kinder

25 Stunden

4.288,70

 

b

20 Kinder

35 Stunden

5.746,70

 

c

20 Kinder

45 Stunden

7.369,75

 

 

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

a

10 Kinder

25 Stunden

8.841,70

 

b

10 Kinder

35 Stunden

11.863,40

 

c

10 Kinder

45 Stunden

15.215,20

 

 

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter

 

 

Kinderzahl

Wöchentliche Betreuungszeit

Kindpauschale in EUR

a

25 Kinder

25 Stunden

3.165,24

 

b

25 Kinder

35 Stunden

4.225,36

 

c

20 Kinder

45 Stunden

6.771,85

 

 

 

 

Innerhalb dieser 3 Gruppenformen könnten die Eltern zwischen 3 Buchungskontingenten – 25, 35 und 45 Betreuungsstunden wöchentlich – wählen. Das Land erwarte bis zum 15.03.2008 vom örtlichen Jugendhilfeträger eine verbindliche Mitteilung zum Betreuungsbedarf der Kinder, die ab dem 01.08.2008 eine Kindertageseinrichtung besuchen. Anfang Dezember 2007 habe die Verwaltung des Jugendamtes zunächst den tatsächlichen derzeitigen Betreuungsaufwand in allen 22 Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz abgefragt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung sei auf der Basis dieses Abfrageergebnisses für jede Kindertageseinrichtung individuell eine Gruppenform nach dem Kinderbildungsgesetz gebildet worden. Nachdem den freien Trägern das Ergebnis vorgestellt worden sei, seien sie gebeten worden, bis zum 15.01.2008 die Gruppenformen nach dem KiBiz festzulegen. Unter Berücksichtigung des von den Trägern erwarteten Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2008/2009 würden voraussichtlich folgende Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz vorgehalten:

 

 

 

I

II

III

sonstige Gruppenform

Adolf-Kolping-Hof

 

 

III a, III b, III b, III c

 

Bauxhof

I b (Vorl.Gr.)

½ II c

½ III c, III a

 

Hagelkreuz

 

 

III a, III a, III b, III c

 

Westpromenade

I a, I b

 

III a, III c

 

Buscherhof

 

 

III a, ½ III b, ½ III c

 

Kath. KG Brückstr.

 

 

III a, III a, III b, III c

 

Johanniter KG

 

½ II c

½ III a, III b, III b, III c, ½ III c, ½ III c

 

Kath. KG Keyenberg

I a

 

½ III b, ½ III c

 

Kath. KG Holzweiler

 

 

III a, III b

 

Kath. KG Lövenich/Katzem

 

 

III a, III b, III c

 

städt. KG Lövenich

 

 

III a, III b

 

Kath. KG Kückhoven

 

 

III b, III b/c

(integr. Gruppe)

 

städt. KG Kückhoven

 

 

III a, ½ III b, ½ III c

 

Immerath

 

 

½ III b, ½ III c

heilpäd. Gruppe

Venrath

 

 

III b

 

Kath. KG Gerderath

I b

 

III b, III c

 

städt. KG Gerderath

I a, I b

 

III c

 

Kath. KG Golkrath

I a

 

III b

 

Ev. KG Schwanenberg

 

 

½ III a, 2 III b,

½ III c

 

Hetzerath

I a

 

½ III b, ½ III c

 

Granterath

I a, I b

 

 

 

 

Die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes sähen vor:

 

-           Beschlussfassung zu den neuen Elternbeiträgen durch das Kinderbildungsgesetz (siehe TOP 6)

-           Rückmeldung der verbindlichen Buchungszeiten der Eltern bis zum 15.02.2008

-           Weiterleitung der verbindlichen Gruppenformen und Buchungszeiten der Eltern am das Landesjugendamt bis zum 15.03.2008

-           Abschluss der Betreuungsverträge mit den Eltern

 

Die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes werde bis zum 31.07.2008 sicherlich nicht abgeschlossen sein, z. B. würden Weiterentwicklungen im Bereich der personellen Besetzung der Tageseinrichtungen zu erwarten sein.

Antworten auf diese und andere Fragen würden von Durchführungsregelungen erwartet.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.08 zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig