Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 25.10.2007 das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)“ beschlossen. Dieses neue Kinderbildungsgesetz tritt am 01.08.2008 in Kraft und löst damit das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW (GTK) ab. Das neue Kinderbildungsgesetz soll insbesondere - die individuelle frühe Förderung von Kindern verbessern, - neue Möglichkeiten der frühen Sprachförderung eröffnen, - den Ausbau von Plätzen für die unter 3-jährigen Kinder vorantreiben, - das Familienzentrum als Partner für die Eltern gesetzlich verankern, - dem Bedarf der Eltern nach mehr Flexibilität in den Betreuungszeiten gerecht werden. Neben diesen konzeptionellen Änderungen und der Weiterentwicklung des Bildungsauftrages der Tageseinrichtungen für Kinder sieht das Kinderbildungsgesetz auch eine grundlegende Veränderung der Finanzierungsstruktur der Einrichtungen vor. Die Landesförderung erfolgte bisher nach dem GTK auf der Basis von gruppenorientierten Pauschalbeträgen. Nach dem Kinderbildungsgesetz setzt sich die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen zukünftig zusammen aus den Kindpauschalen, den zusätzlichen Zuschüssen des Landes und einzelnen Möglichkeiten der Spitzabrechnung. Die Kindpauschalen berechnen sich nach den Gruppenformen, wie sie im Gesetz dargestellt werden und den Betreuungszeiten, die, je nach Angebot der Träger, von den Eltern individuell gewählt werden können. Das Kinderbildungsgesetz sieht 3 Gruppenformen mit je 3 zeitlich unterschiedlichen Betreuungsumfängen vor: Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Innerhalb jeder dieser 3 Gruppenformen können die Eltern zwischen 3 Buchungskontingenten, nämlich 25, 35 und 45 Betreuungsstunden wöchentlich wählen. Diese Buchungszeiten sind grundsätzlich für die Dauer eines Jahres verbindlich festzulegen. Bei der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes auf unsere individuellen örtlichen Verhältnisse steht die Verwaltung unter starkem Druck. Denn das Land erwartet bis zum 15.03.2008 vom örtlichen Jugendhilfeträger eine verbindliche Mitteilung zum Betreuungsbedarf der Kinder, die ab dem 01.08.2008 eine Kindertageseinrichtung besuchen. Deshalb ist die Einführung des Kinderbildungsgesetzes mit großem planerischem Aufwand der Verwaltung des Jugendamtes verbunden. Anfang Dezember 2007 hat die Verwaltung des Jugendamtes zunächst den tatsächlichen derzeitigen Betreuungsaufwand in allen 22 Kindertageseinrichtungen in der Stadt abgefragt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde auf der Basis dieses Abfrageergebnisses für jede Kindertageseinrichtung individuell eine Gruppenform nach dem Kinderbildungsgesetz gebildet. Das Ergebnis wurde den freien Trägern am 19.12.07 als Empfehlung vorgestellt. Gleichzeitig wurden sie gebeten, bis zum 15.01. d. J. die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz festzulegen. Unter Berücksichtigung des von den Trägern erwarteten Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2008/2009 werden voraussichtlich folgende Gruppenformen in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz vorgehalten:
Die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes sehen vor: - Beschlussfassung zu den neuen Elternbeiträgen durch das Kinderbildungsgesetz (siehe auch TOP 7), - Rückmeldung der verbindlichen Buchungszeiten der Eltern bis zum 15.02.08, - Weiterleitung der verbindlichen Gruppenformen und Buchungszeiten der Eltern an das Landesjugendamt bis zum 15.03.08, - Abschluss der Betreuungsverträge mit den Eltern. Die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes wird bis zum 31.07.2008 sicherlich nicht abgeschlossen sein. Ein Schwerpunkt der weiteren Umsetzungsphase wird der Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sein, bis im Jahre 2010 für 20 % des Jahrganges der 2-jährigen Kinder ein Platz vorgehalten werden kann. Auch sind Weiterentwicklungen im Bereich der personellen Besetzung der Tageseinrichtungen zu erwarten. Das Gesetz spricht immer von „Fachkräften“ ohne den Status der derzeitigen Ergänzungskräfte zu klären. Antworten auf diese und andere Fragen werden von Durchführungsregelungen erwartet, denen alle mit dem Kinderbildungsgesetz tätigen Kräfte mit Spannung entgegen sehen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.08 zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||