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Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der jüdische Friedhof in Erkelenz-Lentholt, In Lentholt und der jüdische Friedhof in Erkelenz-Stadtmitte, Neußer Straße sind jeweils ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Sie sind bedeutend für Erkelenz. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier orts- und kulturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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