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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) wird wie folgt ergänzt: Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapitalkonto zu führen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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