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Vorlage - A 20/077/2007  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 (GEE)
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2007 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.06.2007 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der seinerzeit vom Rat beschlossene und bis heute gültige Gesellschaftsvertrag der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbh & Co. KG (GEE) enthält im § 5 Abs. 4 die Regelung, dass Gewinne, soweit sie nicht zum Ausgleich des Verlustkontos benötigt werden oder auf dem Rücklagekonto zu verbuchen sind, sowie alle sonstigen Forderungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter auf dem Verrechnungskonto gebucht werden. Die Formulierungen des Gesellschaftsvertrages sind nicht eindeutig genug. Die bestehenden Formulierungen hätten zur Folge, dass das Verrechnungskonto als Verbindlichkeitenkonto in der Bilanz ausgewiesen werden müsste. Für die Bilanzstruktur günstiger wäre jedoch eine Führung des Verrechnungskontos als Eigenkapitalkonto. Hierzu bedürfte es einer Ergänzung des Gesellschaftsvertrages. Es wird daher folgende Ergänzung vorgeschlagen (fett gedruckt):

 

 

§ 5 (4)             Gewinne, soweit sie nicht zum Ausgleich des Verlustkontos benötigt werden oder auf dem Rücklagekonto zu verbuchen sind, sowie alle sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter werden auf dem Verrechnungskonto gebucht. Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapitalkonto zu führen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) wird wie folgt ergänzt:

 

Das Verrechnungskonto ist als Eigenkapitalkonto zu führen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine