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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): Die folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt: „Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW ist folgende Mittelverlagerung vorzunehmen: - Kürzung des Ansatzes bei Auftragskonto A 11020004 (Stauraumkanal Mühlenfeld) um 500.000 EUR; - Erhöhung des Ansatzes bei Auftragskonto A 11020001 (Stauraumkanal Wilhelmstr.) um 500.000 EUR; - Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragskonto A 11020001 um 500.000 EUR; - Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragskonto A 11020004 um 500.000 EUR.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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