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Vorlage - A 66/149/2007  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Mittelverlagerung im Vermögensplan des Abwasserbetriebes
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
31.05.2007 
21. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Bauarbeiten für den Stauraumkanal in der Wilhelmstraße sind aufgrund der milden Witterungsverhältnisse und des optimalen Einsatzes von speziellen Maschinen schneller fortgeschritten, als voraussehbar war. Es ist davon auszugehen, dass die Kanalbauarbeiten bis zum Sommer abgeschlossen sind und damit schlussgerechnet werden können. Im Vermögensplan stehen jedoch für das Jahr 2007 nur 1.333.000 EUR. Der restliche Finanzbedarf ist als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR für das Jahr 2008 eingeplant.

Aus diesem Grund ist folgende Mittelverlagerung erforderlich:

 

Erhöhung des Ansatzes bei Auftragskonto A 11020001 (Wilhelmstr.) um 500.000 EUR und Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung um 500.000 EUR. Zur erforderlichen Deckung wird der Ansatz bei Auftragskonto A 11020001 (Stauraumkanal Mühlenfeld) von 900.000 EUR auf 400.000 EUR reduziert und die Verpflichtungsermächtigung für 2008 um 500.000 EUR  erhöht.

 

Diese Verlagerung ist möglich, da die Ausschreibung für den Stauraumkanal Mühlenfeld erst im Herbst d. J. erfolgen kann. Da mit dem Baubeginn erst im Spätherbst diesen Jahres gerechnet wird, werden die im Vermögensplan angesetzten Mittel in Höhe von 900.000 EUR in diesem Jahr nicht mehr kassenwirksam.

 

Da Ende April eine Abschlagsrechnung für den Stauraumkanal Wilhelmstr. vorlagt, die den Mittelansatz 2007 übersteigt, ist die Mittelverlagerung umgehend mit einer Dringlichkeitsentscheidung vorzunehmen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist gemäß Artikel 13 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bau- und Werksausschuss der Erkelenz.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt:

 

„Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW ist folgende Mittelverlagerung vorzunehmen:

 

-          Kürzung des Ansatzes bei Auftragskonto A 11020004 (Stauraumkanal Mühlenfeld) um 500.000 EUR;

-          Erhöhung des Ansatzes bei Auftragskonto A 11020001 (Stauraumkanal Wilhelmstr.) um 500.000 EUR;

-          Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragskonto A 11020001 um 500.000 EUR;

-          Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragskonto A 11020004 um 500.000 EUR.“