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Hierzu erläutert Ausschussvorsitzender Ratsherr Clemens, dass gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2000 die pro Kopf Zuschüsse nach Bad Windsheim zur Hälfte gelten. Beschluss: „Dem Städtischen Gesangverein wird für den Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim ein Zuschuss i. H. v. maximal 383,50 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen |
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