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Tatbestand: Der Städtische Gesangverein 1843 e. V. Erkelenz beantragt für den Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2000 gelten
die Pro-Kopf-Zuschüsse bei Fahrten nach Bad Windsheim zur Hälfte. Die halben
Pro-Kopf-Zuschüsse errechnen sich wie
folgt: Zuschuss für erwachsene
Teilnehmer = 30,68 EUR : 2 = 15,34
EUR Zuschuss für jugendliche Teilnehmer = 61,36 EUR : 2 = 30,68 EUR Nach dem vorliegendem Antrag sollen 25 Sänger/ Sängerinnen an
der Fahrt teilnehmen. Folglich errechnet sich folgender vorläufiger
Zuschussbetrag: 25
Teilnehmer x 15,34 EUR = 383,50
EUR =========== Beschlussentwurf: „Dem Städtischen Gesangverein wird für den Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim ein Zuschuss i. H. v. maximal 383,50 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 383,50 Euro. |
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