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Vorlage - A 10/553/2007  

 
 
Betreff: Antrag des Städtischen Gesangverein 1843 e.V. zum Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
28.03.2007 
3. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Städtische Gesangverein 1843 e. V. Erkelenz beantragt für den Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.

 

Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 13.12.2000 gelten die Pro-Kopf-Zuschüsse bei Fahrten nach Bad Windsheim zur Hälfte. Die halben Pro-Kopf-Zuschüsse  errechnen sich wie folgt:

 

Zuschuss für erwachsene Teilnehmer =     30,68 EUR : 2 = 15,34 EUR

Zuschuss für jugendliche Teilnehmer =       61,36 EUR : 2 = 30,68 EUR

 

Nach dem vorliegendem Antrag sollen 25 Sänger/ Sängerinnen an der Fahrt teilnehmen. Folglich errechnet sich folgender vorläufiger Zuschussbetrag:

 

            25 Teilnehmer x 15,34 EUR            = 383,50 EUR

                                                                        ===========

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Dem Städtischen Gesangverein wird für den Besuch des Kirchweihfestes 2007 in Bad Windsheim ein Zuschuss i. H. v. maximal 383,50 Euro gewährt.

 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 383,50 Euro.