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Dr. Gotzen erläutert, dass die drei anerkannten Freizeiteinrichtungen auf der Basis der mit den Trägern der offenen Freizeiteinrichtungen abgeschlossenen Verträge ab dem 01.01.2007 einen jährlichen Pauschalbetrag erhalten würden, der sie in die Lage versetze, quantitativ und qualitativ hochwertige Arbeit zugunsten der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erbringen. Da die vertragliche Regelung erst ab dem Jahr 2007 gelte, seien die beiden Vorjahre 2005 und 2006 noch nach dem bisherigen Verfahren abzurechnen. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der drei offenen anerkannten Jugendfreizeiteinrichtungen zu den im Jahre 2005 entstandenen Betriebskosten werde die Einrichtung KATHO den Betrag von 2.097,60 € erhalten und der Einrichtung ZaK den Betrag von 2.594,44 € nachgezahlt, während für die Einrichtung CIRKEL eine Überzahlung in Höhe von 1.606,66 € entstanden sei. Die Schlussrechnung für das Jahr 2006 könne erst nach Vorliegen der Verwendungsnachweise Ende dieses Jahres erfolgen. Beschluss: (in eigener Zuständigkeit) „Die abschließende Abrechnung der Betriebskostenzuschüsse für die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz für das Jahr 2005 ergeben Nachzahlungen für die Einrichtung „Katho“ in Höhe von 2.097,60 € und für die Einrichtung „ZaK“ in Höhe von 2.594,44 €. Die Abrechnung für die Einrichtung „Cirkel“ ergibt für das Jahr 2005 eine Überzahlung in Höhe von 1.606,66 €. Die vorgenannten Beträge sind den Einrichtungen „Katho“ und „ZaK“ nachzuzahlen und bei der Einrichtung „Cirkel“ zur Erstattung anzufordern.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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