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Vorlage - A 51/053/2007  

 
 
Betreff: Abrechnung der kommunalen Betriebskostenzuschüsse für die offenen anerkannten Freizeiteinrichtungen des Jahres 2005
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.03.2007 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Sitzung vom 05.12.2006 hatte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, mit den drei Trägern der anerkannten offen Freizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz die dem Ausschuss vorliegenden Verträge über die zukünftige Förderung abzuschließen. Entsprechend diesem Beschluss haben Herr Bürgermeister Jansen und Herr Erster Beigeordneter Dr. Gotzen die Verträge am 21.12.2006 in einem von der örtlichen Presse begleiteten Termin die Vertragsunterzeichnungen vorgenommen.

 

Auf der Basis dieser Verträge erhalten die drei anerkannten Freizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2007 einen jährlichen Pauschalbetrag, der sie in die Lage versetzt, quantitativ und qualitativ hochwertige Arbeit zugunsten der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Erkelenz zu erbringen. Durch die Gewährung von Pauschalbeträgen entfällt zukünftig die Berechnung der Betriebskostenförderung für die drei Freizeiteinrichtungen auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz, die die Festsetzung von Abschlagszahlungen für das folgende Kalenderjahr und eine Schlussabrechnung auf der Grundlage eines durch die Verwaltung zu prüfenden Verwendungsnachweises für das Vorjahr vorsahen.

 

Da die vertragliche Regelung – wie oben dargestellt – erst ab dem Jahr 2007 gilt, sind die beiden Vorjahre 2005 und 2006 noch nach dem bisherigen Verfahren endgültig abzurechnen.

 

Nach Prüfung der Verwendungsnachweise der drei offenen anerkannten Jugendfreizeiteinrichtungen zu den im Jahre 2005 entstandenen Betriebskosten erhalten die Einrichtungen „Katho“ den Betrag von 2.097,60 € und die Einrichtung „ZaK“ den Betrag von 2.594,44 € nachgezahlt, während für die Einrichtung „Cirkel“ eine Überzahlung in Höhe von 1.606,66 € entstanden ist. Die vorgenannten Beträge sind entsprechend anzuweisen bzw. zu vereinnahmen.

 

Die Schlussrechnung für das Jahr 2006 kann erst nach Vorliegen der Verwendungsnachweise Ende dieses Jahres erfolgen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf: (in eigener Zuständigkeit)

„Die abschließende Abrechnung der Betriebskostenzuschüsse für die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz für das Jahr 2005 ergeben Nachzahlungen für die Einrichtung „Katho“ in Höhe von 2.097,60 € und für die Einrichtung „ZaK“ in Höhe von 2.594,44 €.

Die Abrechnung für die Einrichtung „Cirkel“ ergibt für das Jahr 2005 eine Überzahlung in Höhe von 1.606,66 €.

 

Die vorgenannten Beträge sind den Einrichtungen „Katho“ und „ZaK“ nachzuzahlen und bei der Einrichtung „Cirkel“ zur Erstattung anzufordern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2007 bei Produktsachkonto 0603025318000 (Zuschüsse an freie Träger für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit) angemeldet.