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Auszug - Aufstellung des Teilergebnisplanes 2007 und Teilfinanzplanes 2007 - 2010 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  

 
 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Pfarrzentrum der Kath. Pfarre St. Lambertus
Ort: Johannismarkt 16, 41812 Erkelenz
A 51/052/2007 Aufstellung des Teilergebnisplanes 2007 und Teilfinanzplanes 2007 - 2010 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Merkens weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss das erste Gremium sei, das sich mit dem Haushalt nach neuem Recht

Herr Merkens weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss das erste Gremium sei, das sich mit dem Haushalt nach neuem Recht auseinander setzen müsse. Dr. Gotzen erklärt, dass alle Ausschussmitglieder eine Ausfertigung des Teilergebnisplanes für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2007 – 2010 zur Kenntnisnahme erhalten hätten. Es handele sich um einen der größten Einzeletats im gesamten Haushaltsplan. Der Aufwand von ca. 10 Mio. Euro entspreche einem Siebtel des gesamten Haushaltsvolumens. Im Vergleich zum Vorjahr weise die Ausgabenseite einen Mehrbetrag von insgesamt 700.000,00 € aus.

 

Auch in der Jugendhilfe würden die Kosten den Aufgaben bzw. den Angeboten folgen. Gesellschaftliche Anforderungen an die Jugendhilfe, wie z.B.

 

-                     die Erweiterung der Betreuungsangebote von Kindern auch unter 3 Jahren in       Tageseinrichtungen, 

-                     der Ausbau der Tagespflege,

-                     die Qualitätssicherung in den Tageseinrichtungen u.a. durch bedarfsorientierte Öffnungszeiten,

-                     die immer höher werdenden Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung,

-                     die Einrichtung von sozialen Frühwarnsystemen,

-                     die Gewährung von familienstabilisierenden, familienunterstützenden oder familienergänzenden erzieherischen Hilfen,

-                     die steigende Inanspruchnahme des Jugendamtes bei familienrechtlich Angelegenheiten bis hin zur Begleitung des Umgangs von Kindern mit ihren Eltern,

-                     die steigende Nachfrage und Erwartung der Öffentlichkeit an das Freizeitangebot für Kinder und Jugendlichen,

 

würden sowohl an die personellen als auch an die finanziellen Ressourcen eine wachsende Herausforderung stellen. Einzelheiten zu den Kosten seien den nachfolgenden Teilergebnisplänen zu entnehmen:

 

„Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung -

 

Im Stadtgebiet Erkelenz werden z.Z. 10 Tageseinrichtungen für Kinder durch freie Träger geführt. Das Land NW beteiligt sich an den Betriebskosten dieser Einrichtungen mit einem Zuschuss an die Stadt in Höhe von 847.000,-- €. Daneben vereinnahmt die Stadt für die Kinder, die durch die Einrichtungen der freien Träger betreut werden, Elternbeiträge in Höhe von 455.816,-- €.

 

Den vorgenannten Erträgen stehen Transferaufwendungen in Höhe von 2.410.200,-- € (u.a. Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 2.300.000,-- € und freiwillige Zuschüsse an die Kath. Träger in Höhe von 109.000,-- €) entgegen.

 

 

Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege -

 

Auch an den Betriebskosten der 12 städt. Tageseinrichtungen

für Kinder beteiligt sich das Land NW und zwar

in Höhe von                                                                                                    1.264.479,-- €

 

Elternbeiträge für die Kinder, die eine städt. Tageseinrichtung

besuchen, fallen in Höhe von                                                                           462.184,-- €

 

und Beiträge für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung

in Höhe von                                                                                                          83.500,-- €

an.

 

Diesen Erträgen stehen gegenüber:

-          Personalaufwendungen für die Bediensteten in den

städt. Kindergärten in Höhe von                                                      2.781.250,-- €

 

-          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den

Einrichtungen wie Verbrauch, Bewirtschaftung und

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

in Höhe von                                                                                            497.194,-- €

 

-          Förderung von Kindern in Tagespflege in Höhe von                          45.500,-- €

 

 

Produktgruppe 06 03 – Kinder- und Jugendarbeit -

 

In diesem Teilergebnisplan sind die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche entstehen.

 

Bei den Erträgen sind die Zuschüsse des Landes zur Infrastrukturförderung in der Stadt Erkelenz in Höhe von 53.868,-- € zu erwähnen.

 

 

 

Bei den Aufwendungen sind im Teilergebnisplan u.a. eingeplant:

 

für die Zahlung der Pauschalen an die drei Freizeiteinrichtungen              156.212,-- €

das bedeutet im Vergleich zur bisherigen Bezuschussung

eine Steigerung um 42.600,-- €

 

                        zur Bezuschussung von Maßnahmen in der

Kinder- und Jugenderholung                                                                             34.000,-- €

 

zur Durchführung der jährlichen Ferienspiele und sonstiger

Veranstaltungen                                                                                                  37.000,-- €

 

 

Produktgruppe 06 04 – Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -

 

In dieser Produktgruppe sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Gewährung der ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen entstehen. Die einzelnen Ansätze können dem Teilergebnisplan für die Produktgruppe entnommen werden.

 

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für das Vorjahr ergeben sich bei den erzieherischen Hilfen einige erhebliche Steigerungen:

 

Betreuung und Versorgung des Kindes in

Notsituationen gem. § 20 SGB VIII                                                            +     10.000,-- €

 

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII                          +     80.000,-- €

 

Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII                                                             +     80.000,-- €

 

Heimerziehung und sonstige Wohnformen

gem. § 34 SGB VIII                                                                                     +   100.000,-- €

 

Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen

gem. § 35 a SGB VIII                                                                                  +     80.000,-- €

 

vorläufige Maßnahmen zum Schutz von

Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme)

gem. § 42 SGB VIII                                                                                      +       8.000,-- €

 

Einführung eines sozialen Frühwarnsystems                                           +     10.000,-- €

 

 

II.   Teilfinanzplan

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hat vorgeschlagen, nachstehende aufgeführte Investitionsvorhaben in den Finanzplan aufzunehmen:

 

Produktgruppe 06 02 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege –

 

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens                             14.000,-- €

für den Austausch maroder Außenspielgeräte

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens                             30.080,-- €

z.B.      Erneuerung von Elektrogeräten,

            Anschaffung von Büromöbeln

            Neuanschaffung von Außenspielgeräten

 

Umbaumaßnahme Kindergarten Westpromenade                                        14.870,-- €

                                                                                                                              58.950,-- €

 

Produktgruppe 06 03 – Kinder- u. Jugendarbeit –

hier: Produkt 06 03 02 – Einrichtungen der Jugendarbeit –

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens                                3.000,-- €

hieraus werden Neuanschaffungen insbesondere für das

Spielmobil bestritten.

 

Spielgeräte für Kinderspielplätze                                                                     70.000,-- €

aus diesem Ansatz wird der Austausch von Spielgeräten auf

verschiedenen Spielplätzen im Stadtgebiet bestritten, die

aufgrund von Verschleiß und Unfallgefahr zu ersetzen sind.

 

Neubau, Erneuerung von Kinderspielplätzen                                                  85.000,-- €

aus diesem Ansatz werden Grundsanierungen verschiedener

Spielplätze im Stadtgebiet einschl. der anfallenden Kosten des

Baubetriebshofes bestritten.

 

Quartierspielplatz Nord, letzter Bauabschnitt,                                                 15.000,-- €

 

Geräte für den Quartierspielplatz Nord, letzter Bauabschnitt,                        15.000,-- €

 

Spiel- und Bolzplatz „Neu Borschemich“                                                          14.000,-- €

 

Spiel- und Bolzplatz „Neu Immerath“                                                                   5.000,-- €

 

geringfügige Wirtschaftsgüter – Einrichtungen Jugendarbeit                          6.000,-- €

 

Zuschüsse zur Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit

freier Träger                                                                                                           5.000,-- €

aus diesem Ansatz werden Zuschüsse zur Anschaffung von

Spielgeräten und zu kleineren Umbaumaßnahmen bestritten.

                                                                                                                            218.000,-- €“

 

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt Herr Dr. Gotzen, dass die Ursache für das geringere Elternbeitragsaufkommen in den städt. Kindergärten im Vergleich zu den Einrichtung der freien Träger nicht in der niedrigeren Belegungsdichte zu suchen sei, sondern allein in den unterschiedlichen Sozial- und Einkommensstrukturen begründet liege.

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat)

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat)

„Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2007 und für die Finanzplanung für die Jahre 2007 – 2010 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig