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Ausschussvorsitzender Mercks begrüßt Frau Quack und Herrn Höfener vom Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Mönchengladbach. Wenngleich sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner 14. Sitzung mit der verkehrlichen Verbesserung des vorgenannten Knotenpunktes beschäftigt, bittet Ausschussvorsitzender Mercks Frau Quack und Herrn Höfener für eine der kommenden Sitzung nähere Informationen zur B 221 N, zur L 364, zur L 117 und zur B 57 Einfahrtsbereich Granterath zusammenzutragen. Herr Höfener präsentiert die Umbaumaßnahmen, die für den Knotenpunkt B 57 / A 46 (Fahrtrichtung Düsseldorf) und weiterhin B 57, Aachener Straße 46 (Fahrtrichtung Heinsberg) vorgesehen sind. Die Präsentation des Landesbetriebes Straßen NRW ist dieser Niederschrift im Original beigefügt. Technischer Beigeordneter Lurweg ergänzt, dass die verkehrliche Verbesserung im Knotenpunkt B 57 / Autobahn A 46 in Verbindung mit dem zu errichtenden Kreisverkehr Aachener Straße / Gewerbestraße Süd gesehen werden müsse. Ferner müssten die Baumaßnahmen, die für nächstes Jahr geplant seien, aufeinander abgestimmt sein, um Verkehrsbeeinträchtigungen in diesem Bereich zu vermeiden. Ratsherr Steingießer erwähnt den Knotenpunkt Antwerpener Straße / B 57 und betont, dass die verkehrliche Verbesserung an diesem Knotenpunkt eine höhere Priorität genieße. Herr Höfener vom Landesbetrieb Straßen NRW teilt dazu mit, dass seiner Einschätzung nach die Situation an diesem Knotenpunkt frühestens im nächsten Jahr erneut zur Diskussion stehe. Aus den Reihen des Ausschusses ergibt sich ferner die Frage, ob ein in den nächsten Jahren höheres Verkehrsaufkommen, bedingt durch die Ausweitung des Gewerbeparks Hückelhoven-Baal, in den Planungen berücksichtigt sei. Herr Höfener bestätigt, dass alle Planungen auf Prognosezahlen des Jahres 2020 beruhten. Ferner werde grundsätzlich ein Sicherungspuffer von 25 % eingebaut. Der Landesbetrieb geht davon aus, dass auch unvorhergesehene Entwicklungen – soweit aus heutiger Sicht möglich – berücksichtigt seien. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): "Die Planung zur verkehrlichen Verbesserung der Knotenpunkte B 57/A46 wird zur Kenntnis genommen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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