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Vorlage - A 66/144/2006  

 
 
Betreff: Verkehrliche Verbesserung Knotenpunkt B 57 / A 46 (Fahrtrichtung Düsseldorf) und B 57 / Aachener Straße / A 46 (Fahrtrichtung Heinsberg)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
12.12.2006 
14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die B 57 kreuzt die A 46 an der Anschlussstelle Erkelenz-Süd. Die Fahrtrichtung Düsseldorf der A 46 wird südlich der Autobahn, die Fahrtrichtung Heinsberg nördlich der Autobahn planfrei an die B 57 angeschlossen.

 

Beide Knotenpunkte sollen verkehrlich leistungsfähiger gestaltet werden. Die Einmündung A46 (Fahrtrichtung Düsseldorf) auf die B 57 soll als dreiarmiger Kreisverkehr umgebaut werden und die Kreuzung B 57/Aachener Straße/A 46 (Fahrtrichtung Heinsberg) soll zusätzliche Fahrspuren (Links- und Rechtsabbieger) sowie eine verbesserte Ampelschaltung erhalten.

 

Die Planung beider Knotenpunkte wird von Vertretern des Landesbetriebes Straßen NRW, Niederlassung Mönchengladbach, in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Stadt wird sich nach dem Fernstraßengesetz (§ 12) an den Umbaukosten für die Kreuzung mit der städtischen Aachener Straße mit ca. 25 % beteiligen müssen. Allerdings sind die Kosten voraussichtlich zu 75 % zuwendungsfähig. Die Stadt wird daher einen Zuwendungsantrag für ihren Anteil bei der Bezirksregierung Köln stellen.

 

Die Maßnahmen sollen in 2007 durchgeführt werden.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"Die Planung zur verkehrlichen Verbesserung der Knotenpunkte B 57/A46 wird zur Kenntnis genommen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kostenanteil der Stadt für den Umbau der Kreuzung B 57/Aachener Str./A 46 beträgt  ca. 90.000,00 Euro.

Die jährlichen Folgekosten betragen 2.700 €.

 

Die erforderlichen Mittel sollen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2007 bei Haushaltsstelle

9.63100.95800.0 (sonstiger Straßenausbau)

 

zur Verfügung gestellt werden.