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Erster Beig. Dr. Gotzen weist darauf hin, dass die Anwesenheit von Eltern und Kindern aus dem Bereich Gerderath darauf hinweisen, dass ein sehr starkes Interesse an der Kindergartensituation in Gerderath auch in finanzieller Hinsicht bestehe. Er erläuterte deshalb, dass sich mit dem Schreiben des Bischöflichen Generalvikariats Aachen vom 30.07.2004 der Jugendhilfeausschuss erstmalig in der Sitzung am 14.12.2004 befasst habe. Mit vorgenanntem Schreiben teile das Bischöfliche Generalvikariat Aachen mit, dass ein Sanierungskonzept für das Bistum Aachen verabschiedet sei, das für den Bereich der Kath. Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen bis zum Jahr 2007 eine Einsparsumme von ca. 6,17 Mio. Euro vorsehe. Für die 8 Kath. Pfarrgemeinden als Träger von Tageseinrichtungen für Kinder im Jugendamtsbereich der Stadt Erkelenz bedeute dies eine Kürzung der Kirchensteuermittel und eine Erhöhung ihrer Eigenanteile im Jahr 2005 um 23.154,00 Euro, im Jahr 2006 um 67.767,00 Euro und ab dem Jahr 2007 um 108.603,00 Euro jährlich. Er stellt in kurzen Zügen die Finanzierungsregelungen für Tageseinrichtung für Kinder vor. Dabei betont er ausdrücklich, dass auch nach Bewilligung des freiwilligen Zuschusses die freien Träger noch einen eigenen Anteil zu der Finanzierung ihrer Einrichtungen zu tragen haben. Die freien Träger übernähmen damit einen großen Anteil an der Verpflichtung des Staates, Kinderbetreuungsplätze in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Für die Stadt sei diese Regelung günstiger als die Plätze selbst zu 100% finanzieren zu müssen. Allein dieser Fakt rechtfertige schon die Gewährung des freiwilligen Zuschusses. Das gelte selbstverständlich auch für den Kath. Kindergarten in Gerderath. Nur gemeinsam könnten die Träger der Einrichtungen den gesetzlichen elementaren Bildungsauftrag erfüllen. Er appelliert an die Einsicht aller Beteiligten, dies zum Wohle der Kinder im Auge zu halten. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des Generalvikariats sei deutlich geworden, dass als Konsequenz der Kürzungen Gruppenschließungen in den Einrichtungen der Kath. Träger auch im Bereich der Stadt Erkelenz nicht ausgeschlossen werden könnten. Die in Rede stehenden Kath. Träger hielten z.Z. 475 Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch vor. Das z.Z. laufende Aufnahmeverfahren für das nächste Kindergartenjahr und die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes vom 01.08.2006 ließen erkennen, dass es ohne dieses Platzkontingent der Stadt Erkelenz nicht möglich sei, ihre Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches im Kindergartenjahr 2007/2008 zu erfüllen bzw. flexibel auf den Betreuungsbedarf einiger Kinder unter 3 Jahren zu reagieren und ihren Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die Verwaltung schlage deshalb vor, den Kath. Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder unter der Voraussetzung der Beibehaltung der derzeitigen Angebotsstruktur einen freiwilligen Zuschuss für das Jahr 2007 in Höhe von 108.603,-- Euro zu gewähren. Auf Fragen seitens der Ausschussmitglieder teilt Erster Beig. Dr. Gotzen mit, dass es die demografische Entwicklung erfordere, dass ein gemeinsames Vorgehen für die Zukunft erforderlich sei. Durch die Bewilligung des Zuschusses könne dem z.Z. bestehenden Bedarf Rechnung getragen. Zur Frage nach dem Kindergarten im Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“ antwortet Erster Beig. Dr. Gotzen, dass ein positives Signal des Landes auf den Antrag zur Förderung noch ausstehe. Zur personellen Auswirkung der Gruppenschließung im städt. Kindergarten nimmt Bürgermeister Jansen Stellung. Er führt aus, dass alle Mitarbeiterinnen in den städt. Einrichtungen Arbeitsverträge mit der Stadt Erkelenz und nicht mit den einzelnen Einrichtungen geschlossen hätten. Somit sei es möglich, die Stammkräfte der Einrichtung in Absprache mit dem Personalrat bei Bedarf in allen Einrichtungen der Stadt Erkelenz einzusetzen. Zeitlich befristete Arbeitsverträge würden aber wahrscheinlich am 31.07.2007 auslaufen. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Den Kath. Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet wird unter Voraussetzung der Beibehaltung der derzeitigen Angebotsstruktur und vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Produktplan für das Jahr 2007 ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 108.603,-- € gewährt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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