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Auszug - Erste Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/046/2006 Erste Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit der Anmerkung, dass kleine Probleme mitunter große Auswirkungen haben können, trägt Erster Beigeordneter Dr

Mit der Anmerkung, dass kleine Probleme mitunter große Auswirkungen haben können, trägt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen nachfolgenden Tatbestand, der dem Ausschuss schriftlich vorgelegt wurde, sinngemäß vor:

 

„Vor dem Hintergrund einer praktikablen Gebührenkalkulation sollten nach der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz mit der Gestellung jedes Restabfallbehälters auch gleichzeitig Papiergefäße entsprechend der Zahl der Restabfallgefäße ausgeliefert werden.

 

Die seit dem 01.01.2006 gültige Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz eröffnet Anschlussnehmern von direkt aneinander grenzenden Grundstücken die Möglichkeit, so genannte Entsorgungsgemeinschaften zu bilden und sich z. B. wegen Platzmangels ein oder mehrere Müllgefäße zu teilen.

 

Auf dieser Grundlage hatten in einem konkreten Fall zwei Grundstücksnachbarn eine Restabfalltonne zur gemeinsamen Nutzung beantragt. Dementsprechend war hierauf auch nur eine Papiertonne ausgeliefert worden. Da dieses Gefäßvolumen für das Papieraufkommen auf beiden Grundstücken nicht ausgereicht hatte, wurde einem der beiden Nachbarn auf Antrag eine weitere Papiertonne zur Verfügung gestellt. Gegen die Erhebung der in diesem Fall satzungsgemäß anfallenden zusätzlichen Gebühr von 8,50 € pro Jahr legte der Zahlungspflichtige Widerspruch ein. Da der bisherige Wortlaut der Satzung für solche Fälle nicht eindeutig genug erschien, um in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren einen positiven Ausgang für die Stadt Erkelenz erwarten zu können, wurde dieses Widerspruchsverfahren nicht weiter betrieben. Zur künftigen Vermeidung solcher Fälle hat nun die Verwaltung den Wortlaut der maßgeblichen §§ 10, 11 und 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz dahingehend geändert, dass die Rechtslage auch für den Bürger eindeutiger ist.

 

Im Zuge dieser Überarbeitung wurde gleichzeitig eine irrtümliche Formulierung in § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz bezüglich der Höchstmenge des Sperrgutes, die bei der Abfuhr bereit gestellt werden darf, korrigiert.

 

Die einzelnen Änderungen (Ergänzungen und Streichungen) sind einer Anlage zur Sitzungsvorlage dieses Tagesordnungspunktes zu entnehmen.

 

Da es sich bei den Änderungen lediglich um Klarstellungen handelt, schlägt die Verwaltung vor, die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz zu beschließen.“

 

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat)

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat)

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Fassung vom 14.12.2005) wird beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig