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Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „ 1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. XX „Erkelenz-Nord“ (Oestricher Kamp, Childrichstraße), Erkelenz-Mitte wird gemäß § 10 BauGB hiermit als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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