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Auszug - Umwandlung der Katholischen Grundschule Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, in eine Gemeinschaftsgrundschule als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 2 GO NW  

 
 
13. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/101/2006 Umwandlung der Katholischen Grundschule Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, in eine Gemeinschaftsgrundschule als Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60, Abs. 2 GO NW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen führt aus, dass am 04

Bürgermeister Jansen führt aus, dass am 04. Juli 2006 in der Angelegenheit eine Dringlichkeitsentscheidung, unterzeichnet von ihm selbst und Schulausschussvorsitzender Wolters, habe getroffen werden müssen. Er bittet, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

 

Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt:

 

„Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“

Beschluss:

Beschluss:

„Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig