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Bürgermeister Jansen führt aus, dass am 04. Juli 2006 in der Angelegenheit eine Dringlichkeitsentscheidung, unterzeichnet von ihm selbst und Schulausschussvorsitzender Wolters, habe getroffen werden müssen. Er bittet, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird hiermit genehmigt: „Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“ Beschluss: „Aufgrund des Abstimmungsergebnisses über den Antrag auf Umwandlung wird gem. § 27 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 102) die Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz in Kückhoven, Bellinghovener Weg 15, 41812 Erkelenz, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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