Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert den Tatbestand. Hierbei wird deutlich, dass der Hauptausschuss es hinsichtlich der Größe des Wahlausschusses bei der bisherigen Regelung von 10 Beisitzern/Beisitzerinnen belassen will. Bürgermeister Jansen teilt mit, dass die CDU-Fraktion kurzfristig ihre Besetzungsvorschläge für einen einheitlichen Wahlvorschlag eingereicht habe. Diese sähen wie folgt aus:
Bürgermeister Jansen erläutert hierzu, dass bei einer Verteilung nach d’ Hondt für die CDU (hier mit FDP) sechs Mitglieder, für die SPD zwei, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein und für die Bürgerpartei ebenfalls ein Mitglied für einen einheitlichen Wahlvorschlag benannt werden könnten. Hieraufhin erklären sich die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bürgerpartei einverstanden und geben folgende Ergänzungen der Namen für den einheitlichen Wahlvorschlag ab: Vorschlag durch Ausschussmitglied Kehren für die SPD:
Vorschlag durch stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Vorschlag durch Ausschussmitglied Thies für die Fraktion der Bürgerpartei:
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. In den Wahlausschuss werden gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) 10 Beisitzer/innen gewählt. 2. Zu Beisitzerinnen/Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertreter/innen gewählt:
Abstimmungsergebnis: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig – wie vorgeschlagen - die Besetzung des Wahlausschusses vorzunehmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||