Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen trägt wie folgt vor: „Sobald der Rat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens beschlossen hat, soll den Vertretern dieses Bürgerbegehrens Gelegenheit gegeben werden, ihren Antrag in der Ratssitzung zu erläutern. Die Vertreter des vorliegenden Bürgerbegehrens sind: 1. Karl-Heinz Frings, Rosenstr. 2 b, Erkelenz, 2. Stephan Schüren, Am Ziegelweiher 4, Erkelenz, vertr. d. seinen Bevollmächtigten Christopher Viehausen 3. Peter Czybik, Flassenberger Str. 16, Erkelenz. Die Vertreter wurden form- und fristgerecht zur Sitzung des Rates am 07.06.2006 eingeladen. Im Anschluss an diese (mögliche) Erläuterung hat der Rat auf der Grundlage des § 26 Abs. 6 GO NW zu beraten und zu beschließen, ob er dem Bürgerbegehren beitritt oder nicht. Wenn er dem Bürgerbegehren beitritt, so unterbleibt ein Bürgerentscheid. Tritt der Rat dem Bürgerbegehren hingegen nicht bei, so hat innerhalb der Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem 07.06.2006 (dem Tage der Ratssitzung), ein Bürgerentscheid auf der Grundlage der „Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 06. April 2005“ stattzufinden. Die zur Durchführung des Bürgerentscheids erforderlichen Haushaltsmittel sind im Falle der letzteren alternativen Beschlussfassung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Der Städte- und Gemeindebund geht von bis zu 4,00 € je Abstimmungsberechtigtem aus. Bei derzeit ca. 35.800 Abstimmberechtigten kann demnach mit Kosten von bis zu 143.200 € gerechnet werden. Im Haushaltsplan für das Jahr 2006 ist bei Hhst. 1.05000.65000.1 „Geschäftsaufwand f. Bundes- u. Landtagswahlen, Gemeindewahlen, Statistiken usw.“ lediglich ein Ansatz von 1.000 € vorgesehen, weshalb alle darüber hinaus gehenden erforderlichen Mittel überplanmäßig bereit gestellt werden müssen.“ Bürgermeister Jansen fragt sodann die Vertreter des Bürgerbegehrens, ob sie Stellung nehmen möchten. Diese Möglichkeit wird von Herrn Frings und Herrn Viehausen wahrgenommen, während Herr Czybik verzichtet. Herr Frings trägt vor, dass der Sitzungstag ein für Erkelenz besonderer Tag sei, da erstmals die Bürgerschaft außerhalb einer Kommunalwahl unmittelbar eine konkrete Entscheidung herbeiführen könne. Fraktionsvorsitzender Ratsherr Steingießer habe der Presse ein Interview in der Angelegenheit gegeben, aus dem die Entscheidung der CDU-Fraktion in der Angelegenheit zu erkennen sei. Deshalb sei es nicht mehr notwendig, eine große Rede im Sinne des Bürgerbegehrens zu halten. Er begrüße diese Entscheidung und wolle den Fraktionen, die dem Bürgerwillen Rechnung trügen, für ihre Meinungsänderung Respekt zollen. Im Übrigen bedanke er sich bei allen Bürgern, die durch ihre Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt hätten. Gleiches gelte für den Gewerbering. Für die Zukunft wünsche er sich wieder mehr Konsens. Anschließend trägt Herr Viehausen vor, dass es nunmehr 9 Wochen her sei, seit der Ratsbeschluss in Sachen Marktplatz gefasst worden sei. Dieser Beschluss habe große Diskussionen ausgelöst und Gewerbering und Bürgerpartei hätten ein Bürgerbegehren initiiert. Er bedankt sich bei der Bürgerpartei und den Geschäftsleuten für die große Unterstützung in der Angelegenheit. Die vorgelegten Unterschriften hätten zu einem Überdenken der Angelegenheit im Rat geführt. Abschließend wolle er betonen, dass der Gewerbering in Zukunft für Planungen, die alle Bürger beträfen, gerne zur Erörterung zur Verfügung stehen würde. Anschließend bitten verschiedene Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder um das Wort und geben Erklärungen ab. Insbesondere trägt Fraktionsvorsitzender Ratsherr Münster vor, dass man den Bürgerwunsch akzeptieren werde; der Passus des Verkehrsentwicklungsplanes 1995, der sich mit dem Parkplatz auf dem Marktplatz befasse, solle aus dem VEP herausgenommen werden. Nachdem stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs sich vehement gegen eine solche Änderung ausgesprochen hat, trägt stv. Fraktionsvorsitzender Krahe vor, dass am heutigen Abend von Seiten der FDP lediglich eine Ankündigung eines solchen Antrages gemacht werde, der für die nächste Ratssitzung gestellt werden solle. Auch Fraktionsvorsitzender Steingießer gibt eine Erklärung ab, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Fraktionsvorsitzende Wolters spricht sich im Kontext der Diskussionen für die Durchführung von Stadtentwicklungskonferenzen aus und 2. stv. Bürgermeisterin Honold-Ziegahn bedauert, dass es so weit in der Angelegenheit gekommen sein und trägt vor, dass sie sich ihrer Stimme enthalten werde. Fraktionsvorsitzender Frings trägt sodann vor, dass man in den nächsten Jahren ein Konzept zur Gestaltung des Marktes entwickeln könne, wobei jedoch klar sein müsse, dass die Parkplätze erhalten bleiben müssten. Sodann erläutert Bürgermeister Jansen wie folgt: Entspreche der Rat bzw. trete der Rat dem Bürgerbegehren bei, sei die Folge, dass der Ratsbeschluss vom 05.04.2005, Tagesordnungspunkt A 7., Spiegelstrich 5 (Zusatzantrag CDU und FDP), aufgehoben sei. Erfolge kein Beitritt/bzw. entspreche der Rat dem Bürgerbegehren nicht, sei durch den Bürgermeister ein Bürgerentscheid herbeizuführen und der Kostenfreigabe für die erforderlichen Mittel sei zugestimmt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er in der Angelegenheit abstimmen: Beschluss: „Der Rat der Stadt Erkelenz entspricht dem Bürgerbehren „Parkplätze Marktplatz Erkelenz.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||