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Auszug - Haushaltssatzung 2006  

 
 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.04.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/046/2006 Haushaltssatzung 2006
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass traditionsgemäß die Festlegung der Reihenfolge der Haushaltsreden in umgekehrter Reihenfo

Bürgermeister Jansen trägt vor, dass traditionsgemäß die Festlegung der Reihenfolge der Haushaltsreden in umgekehrter Reihenfolge zum Verfahren der jeweiligen Vorjahressitzung, allerdings immer beginnend mit der Rede des Bürgermeisters, erfolge.

 

Die Reihenfolgen im laufenden Jahr sei somit:

1. Bürgermeister

2. Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat

3. UWG-Fraktion

4. FDP-Fraktion

5. Fraktion der Bürgerpartei

6. Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen

7. SPD-Fraktion

8. CDU-Fraktion

 

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

Im Anschluss daran trägt Bürgermeister Jansen seine Rede zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2006 und zum Investitionsprogramm 2005 – 2009 vor. Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der weiteren Abfolge treten sodann stv. Fraktionsvorsitzender Schablitzky, Fraktionsvorsitzender Hübgens, stv. Fraktionsvorsitzender Krahe, Fraktionsvorsitzender Frings, Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen, Fraktionsvorsitzende Wolters und schließlich Fraktionsvorsitzender Steingießer ans Rednerpult und halten ihre Haushaltsreden. Die Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen in  denen Fraktionsvorsitzenden, stv. Fraktionsvorsitzenden und Ratmitgliedern, die Aspekte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgreifen.

 

Bürgermeister Jansen trägt anschließend einen aktuell eingegangenen Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2006 vor. Hierin beantragt die SPD-Fraktion ab sofort, bei neu zu besetzenden Stellen bei den Beamtenpositionen jede Möglichkeit auszuschöpfen, diesen Arbeitsplatz zukünftig mit Angestellten zu besetzen.

 

Bürgermeister Jansen führt hierzu aus, dass es sich um eine personalpolitische Grundsatzentscheidung handele, wozu es in der Hauptsatzung bereits entsprechende Regelungen gebe. Er schlage vor, den Antrag der SPD-Fraktion zum Protokoll zu nehmen und wie in der Hauptsatzung vorgesehen Stellenwiederbesetzungen zu behandeln und hierbei das im Antrag dargestellte Anliegen im jeweiligen Einzelfall in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Fraktionsvorsitzende Wolters ist hiermit einverstanden.

Beschluss:

Beschluss:

 

„a)      Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 5. April 2006 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich ein­gehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

            im Verwaltungshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  72.700.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   72.700.000 EUR

 

            im Vermögenshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  23.379.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   23.379.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah­men) erfor­derlich ist, wird auf 6.142.000 EUR festgesetzt (davon für Umschuldungen:  1.633.000 €).

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Inve­stitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforder­lich ist, wird auf 2.440.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festge­setzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

            1.         Grundsteuer

            1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen

                        Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                          240 v.H.

            1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                        380 v.H.

 

            2.         Gewerbesteuer                                                                                 400 v.H.

 

 

§ 6

            Entfällt.

 

 

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen