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Vorlage - A 20/046/2006  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2006
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2006  wurde am    6. 3. 2006 vom Kämmerer aufgestellt und am  6. 3. 2006 vom Bürgermeister ohne Ände­rung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 6. 3. 2006 zu­geleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) das Forstamt Eschweiler,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntgabe über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2006 erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 am 10. 3.  2006. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 16. 3. – 30. 3. 2006 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz,

 

Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Vorausset­zungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst An­lagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 schließt

 

a)         im Verwaltungshaushalt in Einnahmen

und Ausgaben mit                                                                             72.700.000 EUR

 

b)         im Vermögenshaushalt in Einnahmen und

            Ausgaben mit                                                                                    23.379.000 EUR

 

ab. Das Gesamtvolumen beträgt somit  96.079.000 EUR.

 

Zum Vorjahr sind folgende Veränderungen eingetreten:

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt                                                             + 3.700.000 EUR

                                                                                                                           + 5,36 %

 

Vermögenshaushalt                                                                          + 8.149.000 EUR

                                                                                                                         + 53,51 %

 

 

Gesamthaushalt                                                                                + 11.840.000 EUR

                                                                                                                          + 14,07 %

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden

Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 2006 beträgt                                             6.142.000 EUR,

davon für Umschuldungen:  1.633.000 EUR.

 

 

Die Netto-Neuverschuldung beträgt 2.756.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 2.440.000 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll 10.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

                        Grundsteuer A   240 v.H.

                        Grundsteuer B   380 v.H.

                        Gewerbesteuer  400 v.H.

 

 

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 1.897.299 EUR. Unter Berücksichtigung der Pflichtzuführung und der Zuführungen an Sonderrück­lagen  beträgt die freie Spitze  0  EUR.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat mit Schreiben vom 17. März 2006 zum Entwurf der Haushaltssatzung 2006 Stellung genommen. Angesichts der Tatsache, dass nahezu die Hälfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen unter dem Diktat der Haushaltssicherung oder vorläufigen Haushaltsführung stehen, ist der Ausgleich des Haushaltes der Stadt Erkelenz sicherlich ein erfreuliches Ergebnis. Hinsichtlich der Entwicklungen beim Personal- und Sachaufwand mahnt die IHK zur Zurückhaltung. Zur Kreisumlage, die bereits fast ein Viertel der um die Zuführung bereinigten Ausgaben ausmacht, ist sie der Auffassung, dass stärker auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Kommunen Rücksicht genommen werden muss. Bezüglich der Steuerhebesätze verweist sie auf die Stadt Heinsberg und plädiert dafür, die Höhe noch einmal zu überprüfen.

Konkrete Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung hat die Industrie- und Handelskammer Aachen nicht erhoben.

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht bei­gefügt:

 

 1.        Stellenplan

 

 2.        Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen vor­aus­sicht­lich fällig

werdenden Ausgaben

 

 3.        Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

 

 4.        Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen

 

 5.        Übersicht über den Stand der Bürgschaften

 

 6.        Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2004 -

 

7.                    Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH

- Geschäftsjahr 2004 -

 

  8.       Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2004 -

 

  9.       Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anlagenspiegel)

des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerbli­cher Art - (Ge­schäftsjahr 2004)

 

10.      Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)

– Geschäftsjahr 2004 –

 

11.      Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirt­schaftsjahr 2004 -

 

12.      Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) einschließlich Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und Stellenübersicht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirt­schaftsjahr 2006 - sowie die Finanzplanung für die Haus­haltsjahre 2005 - 2009 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz

 

13.       Verzeichnis der Dienstwohnungen

 

14.      Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen Aufwendun­gen für die Geschäftsführung der Fraktionen

 

Der Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionspro­gramm liegt dem Haushaltsplan als gesonderte Schrift bei.

 

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

 

„a)       Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 5. April 2006 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich ein­gehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

            im Verwaltungshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  72.700.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   72.700.000 EUR

 

            im Vermögenshaushalt

            in der Einnahme auf                                                  23.379.000 EUR

            in der Ausgabe auf                                                   23.379.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah­men) erfor­derlich ist, wird auf 6.142.000 EUR festgesetzt (davon für Umschuldungen:  1.633.000 €).

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Inve­stitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforder­lich ist, wird auf 2.440.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men werden dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festge­setzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 2006 wie folgt festgesetzt:

 

            1.         Grundsteuer

            1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen

                        Betriebe (Grundsteuer A) auf                                                          240 v.H.

            1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                        380 v.H.

 

            2.         Gewerbesteuer                                                                                 400 v.H.

 

 

§ 6

            Entfällt.

 

 

b)       Der dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellen­plan wird ebenfalls genehmigt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine