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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V. m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 „Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt-Rathaus“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 „Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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