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Auszug - Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt - Rathaus", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.6
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 61/721/2024 Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt - Rathaus", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V. m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 „Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 433Johannismarkt-Rathaus“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433  Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange BBP Nr. 433 Johannismarkt - Rathaus (398 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 433 Johannismarkt - Rathaus (862 KB)