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Tatbestand: In seiner Sitzung am 13.06.2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 433 "Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen, einen Planentwurf zu erstellen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
In dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Rathauses der Stadt Erkelenz geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Grundstück des Rathauses sowie die angrenzende Bebauung am Johannismarkt sowie der Schülergasse und ist etwa 0,46 Hektar groß. Der genaue Verlauf des Umrings kann der Anlage entnommen werden.
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 16 vom 27.09.2024 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 14.10.2024 - 28.10.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.10.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.10.2024 zum Bebauungsplan Nr. 433"Johannismarkt-Rathaus" Erkelenz-Mitte beteiligt.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und die Behördenbeteiligung gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird. § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a i.V. m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 " Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 433 „Johannismarkt-Rathaus“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 433 " Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja X Nein ☐
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitende und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen. Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt sind unter dem Produktsachkonto 090100 542940 Planungs- und Gutachterkosten ausreichend Mittel vorhanden. Anlagen: Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 433 "Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 433 "Johannismarkt – Rathaus“, Erkelenz-Mitte
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