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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „1) Der Ratsbeschluss vom 08.12.2021 zur Schließung beider Friedhöfe gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der Friedhofsatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung wird aufgehoben. 2) Ab dem 01.01.2025 werden der Friedhof in Kuckum sowie der neue Teil des Friedhofes Keyenberg gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der Friedhofsatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung geschlossen. Bestattungen sind damit ab dem 01.01.2025 nicht mehr zulässig.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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