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Vorlage - A 60/144/2024  

 
 
Betreff: Friedhöfe Keyenberg und Kuckum
hier: Aufhebung und Neufestsetzung der Schließung der Friedhöfe
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
06.11.2024 
26. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.11.2024 
25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Zuge der Umsiedlung der Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath wurde am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz Flur 9, Nr. 1371, gelegen an der Holzweilerstraße (neu) eine Fläche zur Anlage eines neuen Friedhofes ausgewiesen. Ende 2019 wurde der neue Friedhof gewidmet und in Betrieb genommen.

 

Die Friedhöfe in den Altstandorten wurden anschließend zum 01.01.2021 geschlossen, da nach den seinerzeitigen Planungen die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslage Keyenberg im Jahre 2023 beginnen sollte und aus seuchenhygienischer Sicht Umbettungen erst nach einer Liegezeit von einem Jahr vorgenommen werden dürfen.

 

Aufgrund der geänderten Rechtslage wird nunmehr die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortslagen Keyenberg und Kuckum nicht mehr erfolgen. Mit Blick darauf ist die zum 01.01.2025 geplante Schließung der Friedhöfe in Keyenberg und Kuckum zu überdenken. Aus diesem Grund hat die Verwaltung ein Konzept zum zukünftigen Umgang mit den Friedhofsflächen erstellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den alten Teil des Friedhofes in Keyenberg zukünftig weiter zu betreiben, den neuen Teil hingegen zu schließen und Bestattungen dort nicht mehr zuzulassen.

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden Bestattungskultur zeichnet sich seit vielen Jahren ab, dass Feuerbestattungen den Großteil der Bestattungen ausmachen und der Anteil der Urnenbestattungen inzwischen 71 % (Stand 2023) beträgt. Für die Bestattung von Urnen sind jedoch deutlich kleinere Flächen vorzuhalten als für klassische Erdbestattungen. Noch dazu zeigt sich seit dem Bau verschiedener Kolumbarien, dass auch die Pflege bei vielen Grabnutzungsberechtigten eine Rolle bei der Wahl der Bestattungsmöglichkeit spielt – die Angehörigen wollen und können größere Grabstätten oftmals nicht mehr pflegen. Viele Familien sind inzwischen weit verbreitet und wenige Angehörige verbleiben am Ort der Bestattung, sodass dies für viele die sinnvollste Bestattungsmöglichkeit darstellt, um den Verstorbenen trotzdem ein würdevolles Andenken zu schaffen. Dies führt allerdings auch dazu, dass sehr viele Flächen der Friedhöfe im Erkelenzer Stadtgebiet nicht mehr adäquat belegt werden können. Gleichzeitig ist die Stadt Erkelenz jedoch verpflichtet, Friedhofsgebühren zu erheben. Die Kosten für nicht (mehr) genutzte Flächen müssen dabei auf alle Grabnutzungsberechtigten umgelegt werden. Um daher zukünftig eine ausgewogene Gebührenstruktur beibehalten zu können, empfiehlt es sich, nicht mehr genutzte / benötigte Flächen der klassischen Friedhofsnutzung zu entziehen und pflegearm durch Raseneinsaat zu gestalten oder anderweitig zu nutzen.

 

Die letzte Bestattung auf dem neuen Teil des Friedhofes Keyenberg fand (Stand Oktober 2024) im Jahr 2020 statt, sodass der Friedhof wegen der geltenden Ruherechte (hier 30 Jahre) erst im Jahr 2050 formell entwidmet werden kann und bis dahin als solcher fortgeführt werden muss. Die Unterhaltung ist währenddessen durch die Stadt sicherzustellen. Durch die Schließung wird gem. § 4 Abs. 2 der Friedhofssatzung die Möglichkeit weiterer Bestattungen bzw. Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- bzw. Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen und beigesetzter Urnen verlangen. Die Kosten für Umbettungen trägt in diesem Fall die Stadt Erkelenz.

 

Der Friedhof in Kuckum war seinerzeit im Eigentum der Kirche und wurde lediglich vor dem Hintergrund der geplanten Umsiedlung auf die Stadt Erkelenz übertragen. Die Verwaltung empfiehlt nun, auch diesen Friedhof zu schließen. Auch wenn die Bevölkerungsdichte der Ortschaften in den kommenden Jahren erwartbar deutlich ansteigen wird, so wird sich dadurch die Bestattungskultur voraussichtlich nicht mehr verändern. Vielmehr werden zukünftig immer mehr Menschen möglichst pflegefreie Bestattungsformen oder gar alternative Bestattungsformen (Seebestattung, Friedwald etc.) wählen. Des Weiteren kann auch eine Änderung des Bestattungsgesetzes dahingehend, dass zukünftig Urnen nicht mehr zwingend auf einem Friedhof beizusetzen sind, sondern beispielsweise auch zu Hause aufbewahrt werden können, nicht mehr in Gänze ausgeschlossen werden. Dies würde den Bedarf an Friedhofsflächen nochmals drastisch reduzieren.

 

Die letzte Bestattung auf dem Friedhof Kuckum fand (Stand Oktober 2024) im Jahr 2023 statt, sodass der Friedhof wegen der geltenden Ruherechte (hier 30 Jahre) erst im Jahr 2053 formell entwidmet werden kann und bis dahin als solcher fortgeführt werden muss. Die Unterhaltung ist währenddessen durch die Stadt sicherzustellen.

 

Umbettungen wären auch bei diesem Friedhof möglich – entweder nach Keyenberg oder auf einen anderen, durch die Angehörigen zu bestimmenden Friedhof im Erkelenzer Stadtgebiet.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„1) Der Ratsbeschluss vom 08.12.2021 zur Schließung beider Friedhöfe gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der Friedhofsatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung wird aufgehoben.

2) Ab dem 01.01.2025 werden der Friedhof in Kuckum sowie der neue Teil des Friedhofes Keyenberg gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der Friedhofsatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung geschlossen. Bestattungen sind damit ab dem 01.01.2025 nicht mehr zulässig.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine