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Auszug - Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028  

 
 
26. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/674/2024 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2025 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.441.062 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

10.027.000 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

10.976.203 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.785.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 9.776.203 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.168.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.

 

6.

 

6.1

 Zur flexiblen Bewirtschaftung werden folgende Budgets gebildet:

 

Alle zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen des Erfolgsplans.

Dabei ermächtigen Minderaufwendungen zu Mehraufwendungen und Mehrerträge zu Mehraufwendungen, soweit die Mehrerträge nicht zweckgebunden sind. Soweit Mehrerträge zweckgebunden sind, dürfen sie nur für Mehraufwendungen entsprechend ihres Zwecks verwendet werden.             

     

6.2

Alle investiven Einzahlungen/Auszahlungen des Vermögensplans.

Dabei ermächtigen Minderauszahlungen zu Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen, soweit die Mehreinzahlungen nicht zweckgebunden sind. Soweit Mehreinzahlungen zweckgebunden sind, dürfen sie nur für Mehrauszahlungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden;

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2024 2028, beschlossen.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme