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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), in der derzeit aktuellen Fassung, wird: I. | der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgestellt: | 1. | Erfolgsplan | | | a) die Erträge auf | 11.441.062 EUR | | b) die Aufwendungen auf | 10.027.000 EUR | 2. | Vermögensplan | | | a) die Einzahlungen auf | 10.976.203 EUR | | b) die Auszahlungen auf | 14.785.000 EUR | | | | 3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 9.776.203 Euro festgesetzt. | 4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.168.000 Euro festgesetzt. | 5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt. | 6. 6.1 | Zur flexiblen Bewirtschaftung werden folgende Budgets gebildet: Alle zahlungswirksamen Erträge/Aufwendungen des Erfolgsplans. Dabei ermächtigen Minderaufwendungen zu Mehraufwendungen und Mehrerträge zu Mehraufwendungen, soweit die Mehrerträge nicht zweckgebunden sind. Soweit Mehrerträge zweckgebunden sind, dürfen sie nur für Mehraufwendungen entsprechend ihres Zwecks verwendet werden. | 6.2 | Alle investiven Einzahlungen/Auszahlungen des Vermögensplans. Dabei ermächtigen Minderauszahlungen zu Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen zu Mehrauszahlungen, soweit die Mehreinzahlungen nicht zweckgebunden sind. Soweit Mehreinzahlungen zweckgebunden sind, dürfen sie nur für Mehrauszahlungen entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet werden; | II. | die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2024 – 2028, beschlossen.“ | | | | | | |
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
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