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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Es wird vorgeschlagen Herrn Martin Fauck zum Technischen Beigeordneten zu wählen.
Die Ernennung erfolgt zum 01.02.2025 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren.
2. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 des Landesbesoldungsgesetzes NRW.
Der neue Technische Beigeordnete erhält die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe der nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung NRW) in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Höchstgrenze.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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