Auszug - Anpassung von Gesellschaftsverträgen des Kreises Heinsberg an § 108 Abs. 1 Nr. 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie Streichung des § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW
hier: Sammelbeschluss
Den Änderungen der Gesellschaftsverträge lt. beigefügter Anlage B wird zugestimmt.
2.
Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, die Änderung in der nächsten Gesellschafterversammlung des jeweiligen Unternehmens zu beschließen.“