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Beschluss: „1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 „Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, wird zugestimmt. 2. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 „Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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