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Beschluss: „1. Der Lärmaktionsplan – 4. Runde in der vorliegenden Fassung vom Juni 2024 wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan an die zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Autobahn GmbH) mit der Bitte um Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterzuleiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, um Ermittlung der Lärmwerte nach RLS 90 an den Lärmschwerpunkten Krefelder Straße, Goswinstraße und Lauerstraße (L19) an den Stellen, an denen der Lärmaktionsplan Werte über 60/70 dB(A) ausweist, aufzufordern. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Werte zu ermitteln, sollte Straßen NRW der Aufforderung nicht nachkommen.“ Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
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