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Beschluss: „Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aktualisierte und fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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