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Beschluss: „Das Gebäude Kuckumer Straße 3 - ehem. Gaststätte Bruns, aus dem 18. Jahrhundert Jahr ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Bau- und Ortsgeschichte von Venrath ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Aus diesem Grund ist das Gebäude Kuckumer Straße 3 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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