Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 63/358/2024  

 
 
Betreff: Eintragung eines Baudenkmals
hier: Kuckumer Straße 3 - ehem. Gaststätte Bruns
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
26.06.2024 
24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
27.06.2024 
23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Eintragungstext im Entwurf  

Tatbestand:

Auf Anfrage des Eigentümers, der Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e.V., wurde das Gebäude zunächst von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erkelenz und in der Folge von der Abteilung Inventarisation des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland begangen. Dabei war festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Eintragung als Baudenkmal in das Denkmalverzeichnis der Stadt Erkelenz vorliegen.

 

Die ehemalige Gaststätte mit Wirtschaftsflügel (ehem. Hofanlage) datiert im Kern wohl aus dem 18. Jahrhundert. Das älteste überlieferte Datum für die heutige Anlage ist eine Inschrift in einem Holzbalken, aufbewahrt im Inneren des Gebäudes, mit der Jahreszahl 1759. Eine zweite Balkeninschrift datiert in das Jahr 1777. Nach örtlicher Überlieferung umfasste die Anlage ehemals neben der Gaststätte auch eine Brauerei, einen landwirtschaftlichen Betrieb und das örtliche Schiedsamt.

 

Das Gebäude liegt an einem Platz in der Ortsmitte, der sich im Winkel der Straßen In Venrath und der Kuckumer Straße befindet. In direkter Nachbarschaft liegen auch die als Denkmal eingetragene Kirche St. Valentin, das als Denkmal Nr. 313 eingetragene Fachwerkgebäude Kuckumer Straße 7 und andere historische Gebäude wie die alte Schule In Venrath 7-9 und weitere Hofanlagen.

Der Komplex gliedert sich in das zweigeschossige giebelständige Vorderhaus mit der Gaststätte und den daran angebauten, eingeschossigen traufständigen ehemaligen Wirtschaftsflügel, in dem heute der Saal untergebracht ist. Im Hof befinden sich weitere jüngere Anbauten, die nicht Bestandteil des einzutragenden Denkmals sind.

 

Bei der ehemaligen Gaststätte handelt es sich im Kern um ein Fachwerkgebäude, dabei ist die Grundstruktur insgesamt einschließlich einem Gewölbekeller, Kölner Decken im Erdgeschoss (Gastraum), Fachwerkwänden im Obergeschoss und dem historischen Dachstuhl erhalten.

 

Dieser Gebäudeteil wurde von außen teilweise deutlich überformt bzw. verputzt, so dass von dem alten Fachwerkhaus außen zwar nur wenig wahrnehmbar ist, jedoch deuten noch erkennbare Balkenköpfe darauf hin, dass auch im Erdgeschoss noch die alte Fachwerkstruktur erhalten ist. Im Inneren sind im Erdgeschoss im Gastraum die Kölner Decken gut erhalten. Es ist zu vermuten, dass diese auch in den Nebenräumen erhalten sind, jedoch wurden die Decken dort in der Nachkriegszeit verkleidet, so dass nur noch die alten Binder zu erkennen sind. Im Obergeschoss ist die Fachwerkstruktur auch im Inneren sichtbar. Ebenfalls erhalten ist eine alte steile Holztreppe, die vom Erdgeschoss in das Obergeschoss führt. Erhalten sind außerdem die Türrahmungen, die Türblätter hingegen wurden in der Nachkriegszeit erneuert.

 

Der Dachstuhl ist in wesentlichen Elementen einschließlich der Binderkonstruktionen und Pfetten erhalten. Die Dacheindeckung ist mit Ziegeln der Dampffalzziegelei Elmpt ausgeführt, wahrscheinlich in den 1960er Jahren.

 

Die straßen- und platzwärtige Giebelseite der Gaststätte wurde im Erdgeschoss mit einer Ziegelverblendung versehen, stellt sich ansonsten aber weitgehend unverändert dar. In der nördlichen Fassade (Traufgasse) und zum Innenhof wurden wahrscheinlich Veränderungen der Öffnungen vorgenommen. Der anschließende Saal in dem ehemaligen Wirtschaftsflügel wurde in der Nachkriegszeit überformt und mit einem neuen Dachstuhl versehen, greift jedoch die historische Form auf und ist bezüglich seiner Kubatur im Zusammenhang der Bautypologie (Hofanlage) erhaltenswert.

 

Der LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland führt zur Begründung der Eintragung weiter wie folgt aus:

 

Die ehem. Gaststätte Bruns in Venrath ist bedeutend für Städte und Siedlungen, als Zeugnis der Bau- und Ortsgeschichte von Venrath, Stadt Erkelenz. Die Errichtung der heutigen Anlage geht ausweislich der datierten Balkeninschriften aus dem Gebäude im Kern auf das 18. Jahrhundert zurück, was mit der Disposition als Hofanlage in zentraler Lage des Ortes und den umfänglich erhaltenen Elementen und Bauspuren, hier insbesondere der Fachwerkkonstruktion, Dachstuhl, Kölner Decken und Gewölbekeller korrespondiert. Es handelt sich um ein über 250 Jahre altes, aussagekräftiges Zeugnis des ländlichen Bauwesens in der Region, dessen Bedeutung durch seine besondere Lage in der Ortsmitte und seine dementsprechenden zentralen Funktionen für das Dorfleben – als Gaststätte mit zeitweise eigener Brauerei sowie Schiedsamt - noch gesteigert wird. Bis 1988 war die Anlage im ursprünglichen Familienbesitz: Laut dem Inschriftbalken 1759 erbaut von „Gerades Thomas und Petronella Coenen“, um 1900 als „Schenkwirtschaft August Bruns“ im Besitz der Familie Bruns, Nachfahren der Erbauer, und zuletzt betrieben von Anni Bruns, die das Haus 1988 an die Bürgerinitiative „Stop Rheinbraun“ veräußerte, auch als Zeichen des Widerstands gegen den Tagebau, dem ursprünglich auch Venrath hätte weichen sollen. Auch diese jüngere, nun „abgeschlossene“ Geschichte und die dadurch bis heute andauernde Funktion als Versammlungsort tragen zur ortsgeschichtlichen Bedeutung der Anlage bei.

 

Das Gaststättengebäude einschließlich des Wirtschaftsflügels/Saales als typisches zugehöriges Bauteil sind im beschriebenen Umfang substanziell gut erhalten und daher geeignet, der wissenschaftlichen Forschung zur regionalen Architekturgeschichte sowie zur Geschichte Venraths und der Erkelenzer Börde als materielle Quelle zu dienen. Der Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert ist ein anschauliches Zeugnis des ländlichen Bauwesens der Region, insbesondere die erhaltenen Konstruktionselemente und die stattliche Kölner Decke sind bemerkenswerte, in situ erhaltene historische Details von wichtigem Quellenwert. Der Bau spiegelt außerdem dörfliches Gemeinschaftsleben in zahlreichen, bis in die jüngste Vergangenheit reichenden Aspekten, ist in Abbildungen des Ortes schon fast wahrzeichenhaft präsent und ist Schauplatz von Rundwegen und Rundfahrten zur Geschichte des Ortes. An der Erhaltung und Nutzung der „ehem. Gaststätte Bruns“ besteht daher aus wissenschaftlichen (hauskundlichen und ortsgeschichtlichen) Gründen ein Interesse der Allgemeinheit.

Hinzu kommen städtebauliche Gründe, da das Objekt ein unverzichtbarer Bestandteil des historischen städtebaulichen Gefüges von Venrath ist, in dessen Mitte sowohl der eigentliche Gaststättenbau als auch der Wirtschaftsflügel eine raumprägende Platzkante an der Ecke In Venrath / Kuckumer Straße ausbilden.

 

Die geplante Eintragung erfolgt auf Antrag bzw. im Einvernehmen mit dem Eigentümer, der Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e.V. Die von dem Verein geplanten Maßnahmen an dem Gebäude, insbesondere die Erneuerung der Toilettenanlage, werden durch die Eintragung als Baudenkmal nicht berührt bzw. die Eintragung steht diesen Maßnahmen nicht entgegen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

Das Gebäude Kuckumer Straße 3 - ehem. Gaststätte Bruns, aus dem 18. Jahrhundert Jahr ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Bau- und Ortsgeschichte von Venrath ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

 

Aus diesem Grund ist das Gebäude Kuckumer Straße 3 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Die Maßnahme hat einen geringfügigen Einfluss auf den Klimaschutz. Die Eintragung als Baudenkmal hat zunächst deklaratorischen Charakter, kann jedoch im Falle einer Sanierung als Grundlage für reduzierte Anforderungen an nachträgliche Anforderungen aus dem (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dienen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Eintragungstext im Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eintragungstext im Entwurf (378 KB)