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Ratsmitglied Zwirner stellt den als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor.
Nach regen Diskussionen im Jugendhilfeausschuss wird der ursprünglich gestellte Antrag modifiziert und wie im folgenden Beschlussentwurf formuliert zur Abstimmung gestellt.
Aktueller Wortlaut des § 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz:
Die Elternbeiträge werden zeitgleich mit den Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) um jährlich 1,5 % angehoben, erstmals zum Kindergartenjahr 2012/2013, letztmalig zum Kindergartenjahr 2020/2021. Die Beiträge passen sich ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen in der Höhe der gemäß § 37 Abs. 1 KiBiz vom Land NRW jeweils neu festzusetzenden Kindpauschalen an. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „§ 6 Abs. 3 in der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz greift ab Kita-Jahr 2025/2026 nur dann nicht, wenn die Steigerung der gemäß § 37 Abs. 1 KiBiz vom Land NRW jährlich jeweils neu festzusetzenden Kindpauschalen gegenüber dem Vorjahr mehr als 3,5 % beträgt. In diesen Fällen wäre die Anhebung der Elternbeiträge für das entsprechende Kita-Jahr durch den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Erkelenz separat zu beschließen.“ Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
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