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Vorlage - 0/51/339/2024  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.06.2024: Änderung der derzeitigen Elternbeitragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
24.06.2024 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.07.2024 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2023  
Elternbeitragstabellen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 1.8.2024  
Alternative Elternbeitragstabelle Kitas mit Erhöhungen von 5 % bzw. 9,65 % je nach Einkommensstufe  
FAQs zur Fortschreibungsrate  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 02.06.2024 beantragen die Fraktionen im Rat SPD und Bündnis90/Die Grünen wie folgt:

 

„Der JHA bzw. der Rat möge beschließen:

 

a.  In der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruch-

 nahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im

        Jugendamtsbezirk Erkelenz wird § 6 Abs. 3 ersatzlos gestrichen.

b. Die Elternbeiträge werden für die Einkommensgrenze von „bis 50.000 Euro“ und „bis  62.000 Euro um 5 % und die Einkommensgruppe ab „bis 74.000 Euro“ aufsteigend um

 9,65 % erhöht.“

 

I.

Die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 27.02.2020“ ist die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen von Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege im Stadtgebiet Erkelenz besuchen.

 

Eine Änderung der Elternbeitragssatzung durch Wegfall des derzeitigen § 6 Abs. 3, der wie folgt lautet:

 

Die Elternbeiträge werden zeitgleich mit den Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) um jährlich 1,5 % angehoben, erstmals zum Kindergartenjahr 2012/2013, letztmalig zum Kindergartenjahr 2020/2021. Die Beiträge passen sich ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen in der Höhe der gemäß § 37 Abs. 1 KiBiz vom Land NRW jeweils neu festzusetzenden Kindpauschalen an.

 

hat zur Folge, dass eine automatische Dynamisierung der Elternbeiträge nicht mehr stattfindet

und JHA und Rat jeweils jährlich hierüber neu entscheiden müssen. Neben der Frage, ob dies inhaltlich sinnvoll ist, da mit dem Index lediglich inflationsbedingte Steigerungen abgefangen werden, ergibt sich auch ein zeitliches Problem. Da der sich aus dem KiBiz ergebende Index in der Regel erst nach Beratung des Haushaltes des Jugendamtes feststeht, kann eine Beschlussfassung hierüber erst hiernach erfolgen. Die Platzvergabe der Kita-Plätze für das neue Kindergartenjahr erfolgt aber bereits Anfang bis Mitte Januar eines Jahres (z.B. für das Kita-Jahr 24/25 am 16.01.2024). Den „neuen Kita-Eltern“ wird die ab August gültige Beitragstabelle dann bereits zugesandt. Sie kann für die Eltern Grundlage für die Entscheidung über die Inanspruchnahme und die Wahl des Stundenumfangs bei der Betreuung bilden.

Der JHA muss immer vor dem 15.03. eines Jahres die Kitabedarfsplanung und die zu beantragenden Kindpauschalen beschließen, um die Landesmittel zu beantragen (Ausschlussfrist). Hier ergeben sich bis zum letzten Augenblick Verschiebungen bei Eltern und Trägern, die von den Mitarbeitenden des Amtes einzuarbeiten sind, so dass der JHA Termin immer sehr dicht am 15.03. eines Jahres liegt. Dem JHA obliegt es, abschließend die Kita-Bedarfsplanung und die zu beantragenden Mittel in eigener Zuständigkeit zu beschließen. Die Elternbeitragssatzung ist jedoch zwingend durch den Rat der Stadt zu beschließen, so dass es hier zu Disparitäten kommen wird, die das Verwaltungshandeln verzögern und den Eltern die genannten Entscheidungsgrundlagen erschweren wird.

 

II.

Die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 27.02.2020“ ist die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen von Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege im Stadtgebiet Erkelenz besuchen.  Die Elternbeiträge sind nach Einkommen in der Höhe gestaffelt und werden auf Grundlage verschiedener

Befreiuungstatbestände festgestellt.

 

-          So zahlen Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen bis 27.000 € überhaupt keinen Elternbeitrag (aktuell 335 Kinder).

-          Eltern mit mehreren Kindern in der Kindertagesbetreuung zahlen nur für ein Kind einen Beitrag („Geschwisterregelung“) (aktuell 196 Kinder).

-          Eltern mit Kindern, die bis zum 30.9. eines Kindergartenjahres mindestens vier Jahre alt sind, sind beitragsbefreit („letztes und vorletztes Kitajahr“), dann auch für evtl. jüngere Geschwister (aktuell 646 Kinder).

 

Für alle verbleibenden Familien gelten die festgesetzten Elternbeiträge, die jährlich angepasst werden. Anpassungsgrundlage ist gem. § 6 (3) der Elternbeitragssatzung die jährlich vom Land NRW festgelegte Steigerungsrate. Während sich die Steigerungsraten in den vergangenen Jahren zwischen 1,5% und 3,46% bewegt haben, wurde die Steigerungsrate für das Kindergartenjahr 2024/25 im Dezember 2023 auf 9,65% festgelegt. Dementsprechend wurden die Elternbeitragstabellen zum 1.8.2024 für die Kindertagesbetreuung angepasst. Laut Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW setzt sich die Fortschreibungsrate zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal und zu einem Teil aus der Sachkostenentwicklung zusammen. Maßgeblich für diese Zusammensetzung ist § 37 Absatz 3 Satz 1 KiBiz. Die Steigerung um 9,65 % setzt sich aus einer Entwicklungsrate von 6,31 % für die Sachkosten und einer Steigerung von 10,02 % für die Personalkosten zusammen (Vgl. Anlage: FAQs zur Fortschreibungsrate).

 

Festzustellen ist, dass gegenwärtig (Stand April 2024) lediglich 486 Kinder bzw. deren Eltern unter die Beitragspflicht fallen bei insgesamt 1663 Kindern in Kitas, alle übrigen sind aufgrund den oben genannten Befreiungsregelungen nicht beitragspflichtig.

Diese Zahl wird sich auch im kommenden Kindergartenjahr in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Hinzu kommen die 108 Kinder in Kindertagespflege. Auch hier wurden die Elternbeiträge gemäß der Steigerungsrate um 9,65% zum neuen Kitajahr erhöht, sofern keine Beitragsbefreiungen auf Grundlage der genannten Kriterien ausgesprochen werden.

 

Die Familien fast aller neu zum 1.8.24 in die Kindertagesbetreuung eintretenden Kinder wurden bereits über die neuen Elternbeiträge informiert.  Von den Bestandsfamilien haben bereits mehr als Dreiviertel der Eltern, die bereits ein oder mehrere Kinder in den Kindergärten haben, die neuen Bescheide über die Festsetzung des Elternbeitrages ab dem 01.08.2024 erhalten. Bislang sind im Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales keine Beschwerden über die erhöhten Elternbeiträge eingegangen. Eine Änderung der Elternbeitragstabelle würde erforderlich machen, dass bereits erlassene Bescheide aufgehoben und erneut erlassen werden müssen.

 

Finanzielle Auswirkungen einer Beitragsanpassung in unterschiedlichen Szenarien

 

Im Monat April 2024 betrugen die Einnahmen aus den Elternbeiträgen von 1663 betreuten Kitakindern im Stadtgebiet insgesamt 123.714,39 €. Hierbei sind die Familien wie in der folgenden Grafik dargestellt auf die Einkommensgruppen verteilt. In allen Beitragsgruppen gibt es jedoch zahlreiche Familien mit Geschwisterkindern oder im letzten und vorletzten Kitajahr, die also beitragsbefreit sind.

 

 

Mit der vorgesehenen Erhöhung um 9,65% werden die monatlichen Einnahmen der Stadt Erkelenz aus den Elternbeiträgen bei voraussichtlich ca. 135.652,83 € liegen. Gegenüber der bisherigen Elternbeitragstabelle ergeben sich hiermit ab August jährliche Mehreinnahmen von ca. 150.000 €.

 

Diese Mehreinnahmen decken jedoch bei weitem nicht den Mehraufwand, den die um 9,65% erhöhten Kindpauschalen ab August für den städtischen Haushalt bedeuten. Insbesondere aufgrund deutlich gestiegener Personalkosten erhöhen sich die Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet ab August deutlich. Die KiBiz-Pauschalen, die die Kindertageseinrichtungen pro betreutem Kind erhalten, erhöhen sich gemäß der Steigerungsrate ebenfalls um 9,65% und bedeuten deutlich höhere Zuschüsse an alle Träger durch das Jugendamt. Hinzu kommen deutlich gestiegene Kosten in den eigenen städtischen Einrichtungen.

 

Würden – wie vorgeschlagen – die Beitragsstufen „bis 50.000 €“ und „bis 62.000 €“ um 5% erhöht und lediglich die höheren Beitragsstufen um 9,65%, so lägen die Einnahmen monatlich bei ca.  134.363,04 €. 

 

Monatliche Einnahmen aus Elternbeiträgen nach Einkommensstufen (Stand April 2024)

 

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„…..“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.


Anlagen:

Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen ab 1.8.2023

Elternbeitragstabellen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 1.8.2024

Alternative Elternbeitragstabelle Kitas mit Erhöhungen von 5% bzw. 9,65% je nach Einkommensstufe

FAQs zur Fortschreibungsrate

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2023 (97 KB)      
Anlage 2 2 Elternbeitragstabellen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab 1.8.2024 (737 KB)      
Anlage 3 3 Alternative Elternbeitragstabelle Kitas mit Erhöhungen von 5 % bzw. 9,65 % je nach Einkommensstufe (245 KB)      
Anlage 4 4 FAQs zur Fortschreibungsrate (544 KB)