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Auszug - Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz hier: Anpassung der Zuschüsse für außerörtliche und ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (III.2.2 der Richtlinien)  

 
 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
0/51/337/2024 Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
hier: Anpassung der Zuschüsse für außerörtliche und ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (III.2.2 der Richtlinien)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert ergänzend, dass u. a. aufgrund aktueller Rückmeldungen von durchführenden Veranstaltern das Erfordernis erkannt worden sei, dass aufgrund der allgemein steigenden Kosten die bislang gültigen Zuschusssätze nicht mehr auskömmlich gewesen seien. Aus diesem Grund und zur Sicherung des guten Angebotes für Erkelenz Kinder würden die Zuschusssätze entsprechend angehoben.

 

Als Anlage zur Niederschrift ist der aktualisierte Auszug der Richtlinien


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die unter Punkt III.2.2 in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz festgelegten Zuschüsse werden wie folgt angepasst:

 

a) für außerörtliche Erholungsmaßnahmen 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 4,00 €)

b) für ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (z.B. Ferienspiele, Zeltlager) 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 3,50 €)

 

Die angepassten Zuschüsse gelten für Maßnahmen welche ab dem 14.03.2024 durchgeführt werden.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz (255 KB)