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Vorlage - 0/51/337/2024  

 
 
Betreff: Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
hier: Anpassung der Zuschüsse für außerörtliche und ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (III.2.2 der Richtlinien)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.03.2024 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz III.2 Kinder- und Jugenderholung (Stand 14.03.2024)  

Tatbestand:

Gemäß Punkt III.2.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz werden Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen durch die Stadt Erkelenz gefördert.

 

Gefördert werden Jugendgruppenfahrten, Wandertouren und Fahrten mit Unterbringungen in Heimen, Jugendherbergen, Jugendlagern und Zeltplätzen.

In die Förderung kommen Gruppen mit mindestens 7 Teilnehmenden und einer Leitungskraft. Bei dem Veranstalter muss es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe handeln.

 

Gefördert werden Personen aus Erkelenz vom vollendeten 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und, soweit sie sich nachweislich in der Schul-/Berufsausbildung befinden, arbeitslos sind bzw. ihren Freiwilligendienst ableisten, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Menschen mit Behinderungen, die erwerbsunfähig sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in die Förderung einbezogen werden.

 

Die Maßnahmen werden bezuschusst, wenn sie mindestens 3 Tage dauern. Über 21 Tage hinaus kann ein Zuschuss nicht gewährt werden.

 

Bei außerörtlichen Erholungsmaßnahmen wird der An- und Abreisetag als 1 Tag berechnet.

 

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus Punkt III.2.2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz. Demnach ergeben sich nach aktueller Beschlusslage Zuschüsse für

 

a) für außerörtliche Erholungsmaßnahmen 4,00 € pro Tag und Teilnehmenden

 

und

 

b) für ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (z.B. Ferienspiele, Zeltlager) 3,50 € pro Tag und Teilnehmenden.

 

Nach aktuellen Rückmeldungen von den durchführenden Veranstaltern ergibt sich die Erkenntnis, dass die Maßnahmen aufgrund der allgemein steigenden Kosten mit den gültigen Zuschusssätzen nicht mehr darstellbar sind und somit nicht mehr durchgeführt werden könnten.

 

Da die Stadt Erkelenz das gute Angebot für Erkelenzer Kinder sichern möchte, werden die Zuschüsse gemäß Beschlussentwurf entsprechend angepasst. Die angepassten Zuschüsse orientieren sich an Zuschusshöhen aus vergleichbaren Regelungen in Richtlinien anderer Vergleichskommunen.

 

Weitere Anpassungen in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz sind für die nächste Wahlperiode geplant.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die unter Punkt III.2.2 in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz festgelegten Zuschüsse werden wie folgt angepasst:

 

a) für außerörtliche Erholungsmaßnahmen 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 4,00 €)

b) für ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (z.B. Ferienspiele, Zeltlager) 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 3,50 €)

 

Die angepassten Zuschüsse gelten für Maßnahmen welche ab dem 14.03.2024 durchgeführt werden.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel stehen bei Produktsachkonto 060301.533900 bereit. Kalkulierter Mehraufwand gegenüber vorheriger Regelung ca. 3.000,00 €.


Anlage:

Auszug aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt ErkelenzIII.2 Kinder- und Jugenderholung“ (Stand: 14.03.2024).

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz III.2 Kinder- und Jugenderholung (Stand 14.03.2024) (255 KB)